Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Für Kinder, ab dem 1. Jänner 2010 geboren, gibt's unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld.
Arbeitnehmer:innen, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss erhalten. AK-Mitglieder, die im Jahr 2023 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss erhalten. Die Frist für Anträge ist mit 31. März 2024 abgelaufen.
"Die Hilfestellung soll den Mitgliedern zu Gute kommen, die durch die Errichtung ihres Eigenheimes bzw. ihrer Wohnung eine schwere finanzielle Belastung auf sich genommen haben", erklärt Präsident Josef Pesserl. Der Zinsenzuschuss für nichtgeförderte Kredite oder Darlehen, die zur Finanzierung von Errichtungskosten aufgenommen wurden, beträgt max. 1.200 Euro.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0