Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Für Kinder, ab dem 1. Jänner 2010 geboren, gibt's unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld.
Arbeitnehmer:innen, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss erhalten. AK-Mitglieder, die im Jahr 2024 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderung der öffentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss erhalten. Hier können Sie das Formular ausfüllen. Bitte füllen Sie auch eines der betreffenden Formulare im Download-Bereich aus.
"Die Hilfestellung soll den Mitgliedern zu Gute kommen, die durch die Errichtung ihres Eigenheimes bzw. ihrer Wohnung eine schwere finanzielle Belastung auf sich genommen haben", erklärt Präsident Josef Pesserl. Der Zinsenzuschuss für nichtgeförderte Kredite oder Darlehen, die zur Finanzierung von Errichtungskosten aufgenommen wurden, beträgt max. 1.200 Euro.
ACHTUNG
Sie haben bis 31. März 2025 Zeit, dieses Ansuchen bei uns einzureichen. Nutzen Sie die Zeit, die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung zu besorgen:
Außerdem für Eigenheime
für Eigentums-/Miet-/Genossenschaftswohnungen
Mehr Infos unter der Servicenummer 05-7799-2501.
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