Belastungen bei Behinderung
Außergewöhnliche finanzielle Belastungen, die durch eine Behinderung entstehen, sind steuerlich absetzbar. Alle Infos zu Bedingungen und Freibeträgen.
Krankheits- und Pflegekosten, Ausgaben wegen einer Mure oder Überschwemmung - all das und mehr zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Tipp
Sie müssen außergewöhnliche Belastungen in einer eigenen Beilage (L1ab) geltend machen, sofern Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung mittels Formular beim Finanzamt Österreich einreichen.
Der Selbstbehalt reduziert sich für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können, um jeweils einen Prozentpunkt.
Der Selbstbehalt vermindert sich auch um einen Prozentpunkt, wenn Ihnen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet sind bzw. in eingetragener Partnerschaft leben und Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Ihr (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens 6.937 Euro (Wert 2024; bis 2023: 6.312 Euro) erzielt.
Kosten, die Ihnen wegen einer Krankheit entstanden sind, zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können sie deshalb bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen. Dazu zählen allerdings nur Kosten, die durch tatsächliche Erkrankungen entstehen: Die Vorbeugung (z.B. Impfungen oder Mundhygiene) ist dagegen genauso wenig von der Steuer absetzbar wie Wellness- bzw. Sport-Angebote, Schönheitsoperationen oder Verhütungsmittel.
Hinweis
Bevor Sie Krankheitskosten in der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen, sind Sie verpflichtet, die Rechnungen bei der Gesundheitskasse einzureichen. Daraus resultierende Kostenersätze sind vor Geltendmachung abzuziehen.
Außerdem sind weitere Kostenersätze, die Sie von einer privaten Krankenversicherung erhalten, ebenfalls abzuziehen.
Bei Medikamenten und Behandlungen, durch Personen, die keine Ärzt:innen sind (z. B. Physiotherapeut:innen), benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, damit Sie sie als Krankheitskosten absetzen können.
Kurkosten gelten nur dann als außergewöhnliche Belastung, wenn der Kuraufenthalt wegen einer Erkrankung aus medizinischen Gründen erforderlich ist und unter ärztlicher Aufsicht erfolgt. Das muss entweder mit einer ärztlichen Verordnung, die vor Kurantritt ausgestellt wurde, oder mit dem Bescheid über den Kostenersatz durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden.
Achtung!
Fahrtkosten, die bei Besuchen von Ehepartner:innen entstehen, werden nicht berücksichtigt.
Von den beantragten Kur- oder Krankenhauskosten ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Das sind 5,23 Euro pro Tag.
Tipp
Krankheitsbedingte Kosten, die wegen einer Behinderung im Ausmaß von mindestens 25 Prozent entstehen, können Sie ohne Selbstbehalt als Heilbehandlungskosten absetzen.
Die Kosten für ein Begräbnis sind nur dann absetzbar, wenn sie die Aktivposten im Nachlassvermögen gar nicht oder nicht ganz abdecken. Wichtig dabei ist, dass die Aktivposten vor der Gegenrechnung mit eventuellen Schulden herangezogen werden. Das bedeutet, die Kosten können auch als gedeckt gelten, wenn Sie im Endeffekt nichts oder sogar Schulden erben.
Sind die Begräbniskosten nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt, können Sie folgende Kosten bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen:
Achtung!
Kosten für die Trauerbekleidung und die Grabpflege sind nicht absetzbar.
Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung sind dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar,
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