Bin ich umsatzsteuerpflichtig?
Gelten Sie steuerlich als Kleinunternehmer:in? Dann sind Sie umsatzsteuerbefreit. Was das bedeutet und wann Sie auf die Befreiung verzichten sollten.
Für neue Selbstständige und freie Dienstnehmer:innen gibt es den Gewinnfreibetrag. Dieser stellt eine reine Steuerentlastung dar.
Eine freie Dienstnehmerin erzielt einen Gewinn von 24.000 Euro. Der Gewinnfreibetrag beträgt 3.600 Euro (15 % von 24.000). Die zu bezahlende Steuer errechnet sich somit von 20.400 Euro.
Ein freier Dienstnehmer errechnet 2023 seinen Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit 37.000 Euro.
Er hat eine Investition von 1.000 Euro getätigt. Den Grundfreibetrag für 30.000 Euro in Höhe von 4.500 Euro kann er jedenfalls geltend machen. Da er auch eine Investition gemacht hat, kann er den investitionsbedingten Freibetrag geltend machen. Dieser beträgt maximal 910 Euro (13 % von 7.000 Euro). Da seine Investition höher ist als der investitionsbedingte Freibetrag, kann er zusätzlich zum Grundfreibetrag den gesamten investitionsbedingten Freibetrag absetzen. Sein Gewinnfreibetrag beträgt daher insgesamt 5.410 Euro. Daher hat er ein steuerpflichtiges Einkommen von 31.590 Euro.
Es wurden nur Investitionen in Höhe von 520 Euro getätigt. Auch hier steht der Grundfreibetrag von 4.500 Euro jedenfalls zu. Der maximale investitionsbedingte Freibetrag von 910 Euro ist jedoch nicht zur Gänze von der Investition abgedeckt. Daher kann er als investitionsbedingten Freibetrag nur 520 Euro geltend machen. Sein Gewinnfreibetrag ist 5.020 Euro und sein steuerpflichtiges Einkommen beträgt 31.980 Euro.
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