Stornierungsgebühr für Heizungsangebot
Ein Steirer unterschrieb unwissentlich bereits das eingeholte Angebot für eine Heizung. Für den Rücktritt verlangte die Firma 1.300 Euro Gebühr.
Für eine Badezimmer- und WC-Sanierung beauftragte ein 53-Jähriger ein kleines Grazer Installationsunternehmen. Er leistete eine hohe Anzahlung: mehr als die Hälfte der Gesamtkosten von 8.000 Euro. Weil er die Wohnung zeitnah vermieten wollte, vereinbarte er eine Fertigstellung nach spätestens zwei Monaten. Da sich eine Verzögerung abzeichnete, wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer.
Nachdem der Installateur auch die vereinbarte Nachfrist nicht einhielt, trat der Grazer vom Vertrag zurück und engagierte eine andere Firma für die restlichen Arbeiten. Herr J. hatte somit Anspruch auf entgangene Mieteinnahmen, seine Anzahlung sowie eventuelle Mehrkosten durch die neuerliche Auftragsvergabe an eine Drittfirma. "In Summe verlangten wir 6.800 Euro, das Installationsunternehmen reagierte aber nicht auf die Zahlungsaufforderungen, woraufhin wir erfolgreich eine Mahnklage einreichten", so AK-Konsumentenschützerin Katharina Gruber. Herr J. erhielt lediglich einen Bruchteil der Summe: 191 Euro. Es stellte sich zudem heraus, dass mehr als zehn weitere Konsumentinnen und Konsumenten ebenfalls Rückzahlungen von der Firma forderten.
Als schließlich der Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt wurde, beglich der Installateur plötzlich alle ausstehenden Zahlungen. Nach über einem Jahr erhielt der 53-Jährige schließlich seine 6.800 Euro. "Bei Anzahlungen ist Vorsicht geboten, diese sollten so gering wie möglich vereinbart werden", rät Expertin Gruber.
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