Was bei mündelsicheren Anlagen zu beachten ist
Für jede Veranlagungsform, die auch Verluste erwirtschaften kann, bedarf es einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.
Über eine Facebook-Anzeige entdeckt, bestellte sich ein Grazer eine Prepaid-Kreditkarte von Viabuy. Der Vorteil von solchen Prepaid-Kreditkarten ist, dass sie auf Guthabenbasis funktionieren. Das Geld muss auf das Kartenkonto geladen werden, Überziehungen sind somit nicht möglich. Der 26-Jährige lud vorab kein Guthaben auf. Nach einiger Zeit folgte die böse Überraschung: Wird die Prepaid-Karte binnen drei Monaten nicht aufgeladen, verlangt Viabuy eine Gebühr. Ebenso war eine Jahresgebühr fällig. Die Kosten beliefen sich auf rund 130 Euro.
"Der Konsument hat bei Internetgeschäften grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Über diese Möglichkeit muss er vom Verkäufer schriftlich informiert werden", erklärt AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek. Der Grazer hatte aber nie eine Kündigungsinformation erhalten. Die AK leitete die Vertragskündigung ein und erreichte auch die Einstellung der Zahlungsforderung. "Vor der Bestellung von Prepaid-Karten ist es wichtig, sich vorab genau das Preis- und Gebührenblatt anzuschauen, um nicht versteckte Kosten zu übersehen", so Jerovschek.
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