Mietzinserhöhungen, angetrieben durch die Inflation, stellen immer mehr Menschen vor große Probleme.
Mietzinserhöhungen, angetrieben durch die Inflation, stellen immer mehr Menschen vor große Probleme. © fizkes - stock.adobe.com, AK Stmk
5.9.2022

Inflation: Immer mehr Hilferufe an AK, weil Mieten steigen und steigen

Die hohen Inflationsraten machen Wohnen zunehmend teurer. Mieten werden mittlerweile mehrmals innerhalb kurzer Zeit erhöht. Möglich machen das die Indexklauseln in den Mietverträgen – wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte daher auf genau diesen Punkt achten.

Die Teuerung wirkt sich immer massiver auf nahezu alle Lebensbereiche aus. Auch Wohnungsmieten sind davon nicht ausgenommen – ganz im Gegenteil: Weil die Inflationsrate stetig steigt, werden auch die Mieten angehoben. Und das passiert –  im Gegensatz zu früheren Jahren – nicht selten mehrmals binnen einiger Monate.

Schwellenwerte

"Wir haben enorme Steigerungen bei den Anfragen", berichtet AK-Wohnexperte Karl Raith über verzweifelte und verärgerte Mieterinnen und Mieter, die sich hilfesuchend an die Arbeiterkammer Steiermark wenden. Hintergrund: Mieten sind an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. In den Mietverträgen ist in der Regel festgeschrieben, dass der Mietzins angepasst bzw. erhöht wird, wenn der VPI gewisse Schwellenwerte übersteigt – in den meisten Verträgen ist das eine Drei- oder Fünf-Prozent-Grenze. "Bei der bisherigen Inflationsentwicklung ist bei den Mieten circa zwei bis drei Jahre lang nichts passiert", meint Raith. Doch aufgrund der rasant wachsenden Inflation sei das nun vollkommen anders: "Jetzt kommen mehrmals im Jahr Anpassungen – weil regelmäßig die Drei- und Fünf-Prozent-Grenze überschritten wird."

Drei Erhöhungen im Jahr

Heuer habe es beim VPI innerhalb nur eines halben Jahres eine Steigerung von deutlich mehr als fünf Prozent gegeben, erklärt der AK-Experte: "Das gab es vorher vielleicht in drei Jahren." Und die Aussichten sind laut Raith nicht gut: "Wenn es so weitergeht, hat man bei fünf Prozent Schwankungsbreite im Mietvertrag noch vor Jahresende die zweite Erhöhung. Bei drei Prozent wären es sogar drei Erhöhungen im Jahr."

Zehn Prozent

Bei bestehenden Mietverträgen könne man nicht viel machen, betont Raith. Doch wer einen neuen Vertrag abschließt, kann zumindest die Höhe der Schwankungsbreite verhandeln. Raith empfiehlt, eine Schwankungsbreite von zehn Prozent in den Vertrag aufzunehmen: "Das ist vor allem für kurzfristige Mietverträge interessant. Um eine Mieterhöhung hinauszuschieben und vielleicht auch in der Erwartung, dass sich die Inflationsentwicklung entspannt."

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