Betriebskosten – das müssen Mieter beachten
Betriebskosten machen einen Großteil der monatlichen Wohnkosten aus. Ein Überblick über die Posten, die in einer Abrechnung enthalten sein müssen.
Niedrige Betriebskosten lockten Mieterinnen und Mieter in eine Grazer Siedlung. Dann explodierten die Betriebskosten, der Vermieter verlangte jedes Jahr bis zu 600 Euro Nachzahlung, dazu kamen Sondervorschreibungen. Die AK konnte nun einen Sieg für Betroffene erringen.
2014 wurde die Wohnanlage in der Peter-Rosegger-Straße in Graz-Wetzelsdorf errichtet. Im Jahr darauf zogen die ersten Mieterinnen und Mieter ein – sie wurden auch durch vermeintlich geringe Betriebskosten in der „Passivhaus“-Siedlung angelockt: Netto 1,05 Euro pro Quadratmeter im Monat betrug das Betriebskostenakonto beim Erstbezug der Wohnungen. Das war „absolut zu niedrig“, nennt AK-Experte Karl Raith schon für damals 1,70 Euro als Durchschnittswert in Graz.
Folge: Die Kosten stiegen und stiegen. Die Jahresabrechnung 2017 ergab 2,63 Euro pro Quadratmeter. Und: „Die Mieter sind Jahr für Jahr mit hohen Nachforderungen konfrontiert worden. Zwischendurch hat es auch Sondervorschreibungen gegeben“, berichtet Raith. Bis zu 600 Euro an Nachzahlungen jedes Jahr plus Sondervorschreibungen kamen bei einzelnen Mietparteien zusammen. Indes wurden neue Mieterinnen und Mieter weiter mit deutlich niedrigeren Betriebskosten-Vorschreibungen geködert und später von Kostensteigerungen und teuren Nachforderungen überrascht.
Irgendwann reichte es den Betroffenen – sie wandten sich an die AK. „Immer mehr Mieter sind zu uns gekommen und haben sich über die Kosten beschwert“, sagt Raith. Die AK klagte schließlich für eine Familie, die in nur zwei Jahren mehr als 1.000 Euro an Betriebskosten nachzahlen musste, den Eigentümer der Wohnanlage, die Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH. Mit Erfolg: Das Bezirksgericht Graz-West und das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz entschieden, dass der Vermieter diese Nachforderungen zurückzahlen muss, weil die Hausverwaltung nicht nachvollziehbare Abrechnungen gelegt hat. Bestärkt durch dieses Urteil bringt die AK nun weitere Klagen für Betroffene ein.
Angesichts dieses Falles pocht die AK einmal mehr auf eine Novellierung des Mietrechts: Die Praxis, Mieterinnen und Mieter mit Niedrigkosten anzulocken, um sie dann mit teuren Nachforderungen zu konfrontieren, müsse ein Ende haben. Schon 2014 forderte die steirische AK-Vollversammlung, viel zu niedrig angegebene Betriebskosten mit hohen Geldbußen zu bestrafen.
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