Video: Rufnummern-Mitnahme

Beim Wechsel des Handyanbieters (in Österreich etwa A1, Bob, Magenta, Drei) können die Rufnummern von Vertrags- und Wertkartenhandys mitgenommen werden. Technisch ist das kein Problem. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

NÜV-Information einholen

Holen Sie zunächst eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information) ein. Diese wird vom abgebenden Betreiber erstellt und enthält wichtige Informationen zum alten Vertrag - wie Kündigungsfristen und -termine, Kosten, die bei sofortiger Kündigung anfallen oder die für die Portierung beim abgebenden Anbieter anfallenden Gesamtkosten.

  • Diese NÜV-Information darf ab 01.03.2016 maximal 1 Euro kosten
  • Sie kann vom neuen als auch beim alten Anbieter beantragt werden
  • Die Übermittlung der NÜV-Information darf nicht länger als 20 Minuten (innerhalb der Geschäftszeiten) dauern und bleibt maximal 90 Tage gültig
  • Mittels Post ist die NÜV spätestens einen Werktag nach Antragstellung zur Postaufgabe zu bringen
  • Wird innerhalb dieser Frist keine Portierung bei einem neuen Betreiber beantragt, so muss die NÜV- Information erneut ausgestellt werden

Antrag stellen

Erst wenn die NÜV-Information vorliegt kann ein Antrag auf Rufnummernmitnahme (Portierauftrag) beim neuen Anbieter gestellt werden. Dabei kann für die Portierung ein Wunschtermin genannt werden. Dieser darf maximal 100 Tage nach Ausstellung der NÜV-Information liegen. 

Der Antrag auf Ausstellung der NÜV-Information muss noch während aufrechtem Vertrag gestellt werden. Der Antrag auf Portierung ist hingegen auch noch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung möglich.

Eine allfällige Dienste-Unterbrechung darf in keinem Fall länger als einen Arbeitstag andauern, die Kosten für die Übertragung darf ab 01.03.2016 maximal 9 Euro (bis 29.02.2016 maximal 15 Euro) betragen.

TIPP

Durch die Portierung wird der Vertrag beim abgebenden Mobilfunkbetreiber nicht gekündigt und eine allenfalls bestehende Mindestvertragsdauer bleibt bestehen! Beachten Sie die Kündigungs-fristen, diese können - je nach Anbieter – auch drei Monate betragen. Für Verträge die ab dem 26.02.2016 abgeschlossen werden, darf die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen.

Der abgebende Betreiber hat unmittelbar nach Durchführung der Nummernübertragung eine kostenfreie Ersatzrufnummer zur Verfügung zu stellen. Damit kann bis zur Beendigung auch über den alten Vertrag weiter telefoniert werden.

Welche Kosten können bei Rufnummernmitnahme anfallen?

  • Für die NÜV-Information maximal 1 Euro pro Anschluss.
  • Beim portierenden Teilnehmer höchstens 9 Euro pro Anschluss für die Durchführung.
  • Restentgelte bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (insbesondere Grundgebühren bis zum Vertragsende).
  • Kosten für den Vertragsabschluss beim aufnehmenden Betreiber, wie etwa Aktivierungsentgelt.
  • Bei außerordentlicher Kündigung wegen nachteiliger Änderung von Entgelten oder Geschäftsbedingungen durch den Betreiber dürfen keine Kosten anfallen.

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