Bei gekennzeichneten Bankomaten darf eine Gebühr fürs Geldabheben berechnet werden.
Bei gekennzeichneten Bankomaten darf eine Gebühr fürs Geldabheben berechnet werden. © guruXOX, Adobe Stock

Bankomat-Gebühr erlaubt

Die heimischen Banken betreiben über eine gemeinsame Tochter den Großteil der Bankomaten in Österreich. Dort waren die Kosten für das Geldabheben immer schon mit Kontoführungsgebühren berücksichtigt. Als aber ein Drittanbieter wie die US-amerikanische Firma Euronet auf den Plan trat und pro Abhebung 1,95 Euro kassierte, wurde vor einem Jahr die Bankomatgebühr verboten: Die Hausbank musste die Kosten tragen und dagegen klagten die heimischen Geldinstitute – mit Erfolg. Die Gebühr an Bankomat-Drittanbieter müssen Konsumentinnen und Konsumenten selbst tragen.

Kontogebühren

Aufrecht bleibt die Regel, dass die Banken bei den eigenen Geräten keine Gebühren verlangen dürfen, außer es wurde ausdrücklich mit der Kundin oder dem Kunden vereinbart. Entsprechende Kontomodelle, bei denen Behebungen am Bankomaten extra kosten, sind derzeit noch nicht am Markt.

Gekennzeichnet

Gebührenpflichtige Bankomaten müssen gekennzeichnet sein. Gebühren sind am Land Thema, wo mit dem Filialsterben der Banken auch die Zahl der kostenfreien Bankomaten der heimischen Geldwirtschaft abnimmt. Ein Ausweg sind Lebensmittelketten, die mit der Kundenkarte eine Barabhebung in der Filiale ermöglichen.

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