Mit Pensionsantritt wurde der Überziehungsrahmen gestrichen.
Mit Pensionsantritt wurde der Überziehungsrahmen gestrichen. © HD92 - stock.adobe.com, AK Stmk
4.4.2022

Zu alt? 49-jährige bekam keinen Wohnkredit

Zu alt für einen Kredit, zu jung für gemeinsames Fußballschauen? Im Arbeitsleben gibt es einen Schutz vor Altersdiskriminierung – im Verbraucherrecht beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Gesetzgeber säumig.

Schlimmer als ein Geizkragen ist dann der alte Geizkragen: In der Sprache hat ein hohes Alter oft einen abwertenden Beiklang. Statt reich an Lebensjahren zu sein, gehört man zum alten Eisen. Dass die Boomer in die Pensionsjahre kommen und die Alterspyramide kippt, klingt nach gefährlicher Drohung für das Sozialsystem.

Keine Kontoüberziehung

Die Benachteiligung alter Menschen drückt sich aber auch im Alltagsleben aus, wenn etwa mit dem Eintritt in die Pension von der Bank plötzlich der Überziehungsrahmen für das Konto gestrichen wird oder die Leihautofirma eigene Tarife für Menschen über 70 Jahre hat. Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle des Landes berichtet von einer 49 Jahre alten Lehrerin, die keinen Wohnkredit mit einer Laufzeit von 25 Jahren bekam. Alt aussehen – im umgangssprachlichen Sinn von "das Nachsehen haben" – lässt ältere Menschen auch, dass viele Güter und Dienstleistungen nur mehr über das Internet erhältlich sind: Das reicht vom Förderantrag für die umweltfreund­liche Heizungsumstellung über billige ÖBB-Fahrscheine bis zu den kostenlosen Gurgeltests aus der Apotheke.

Auch Junge betroffen

Das Alter spielt aber auch für Junge eine Rolle. Hier gibt es Ausschlüsse von Kindern aus manchen Thermenhotels, junge Erwachsene berichten von Schwierigkeiten, Wohnungen oder Ferienunterkünfte anzumieten. Beim Open Viewing der Fußball-EM im Vorjahr in Klagenfurt wurden Jugendliche unter 16 Jahren ohne weitere Begründung
ausgesperrt.

Kein rechtlicher Schutz

Im Beruf gilt ein sehr umfassender Schutz vor Diskriminierung. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder des Alters sind verboten und können rechtlich bekämpft werden. "Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen gibt es nur einen rechtlichen Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Herkunft und einer Behinderung", kritisiert Bettina Schrittwieser, die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. "Gegen die Benachteiligungen aufgrund des Alters kann rechtlich nicht vorgegangen werden."

AK fordert bessere Gesetze

Die Arbeiterkammer, aber etwa auch die Antidiskriminierungsstelle des Landes, fordern seit Jahren einen besseren rechtlichen Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten. Juristin Schrittwieser: "Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, hier tätig zu werden."

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