Zu hoher Kreditzins: Frau bekam 45.000 Euro zurück
Eine Bank hatte einer Steirerin jahrzehntelang viel zu hohe Zinsen für ihren Kredit verrechnet. Erst als sich die AK einschaltete, reagierte die Bank.
Schlimmer als ein Geizkragen ist dann der alte Geizkragen: In der Sprache hat ein hohes Alter oft einen abwertenden Beiklang. Statt reich an Lebensjahren zu sein, gehört man zum alten Eisen. Dass die Boomer in die Pensionsjahre kommen und die Alterspyramide kippt, klingt nach gefährlicher Drohung für das Sozialsystem.
Die Benachteiligung alter Menschen drückt sich aber auch im Alltagsleben aus, wenn etwa mit dem Eintritt in die Pension von der Bank plötzlich der Überziehungsrahmen für das Konto gestrichen wird oder die Leihautofirma eigene Tarife für Menschen über 70 Jahre hat. Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle des Landes berichtet von einer 49 Jahre alten Lehrerin, die keinen Wohnkredit mit einer Laufzeit von 25 Jahren bekam. Alt aussehen – im umgangssprachlichen Sinn von "das Nachsehen haben" – lässt ältere Menschen auch, dass viele Güter und Dienstleistungen nur mehr über das Internet erhältlich sind: Das reicht vom Förderantrag für die umweltfreundliche Heizungsumstellung über billige ÖBB-Fahrscheine bis zu den kostenlosen Gurgeltests aus der Apotheke.
Das Alter spielt aber auch für Junge eine Rolle. Hier gibt es Ausschlüsse von Kindern aus manchen Thermenhotels, junge Erwachsene berichten von Schwierigkeiten, Wohnungen oder Ferienunterkünfte anzumieten. Beim Open Viewing der Fußball-EM im Vorjahr in Klagenfurt wurden Jugendliche unter 16 Jahren ohne weitere Begründung
ausgesperrt.
Im Beruf gilt ein sehr umfassender Schutz vor Diskriminierung. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder des Alters sind verboten und können rechtlich bekämpft werden. "Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen gibt es nur einen rechtlichen Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Herkunft und einer Behinderung", kritisiert Bettina Schrittwieser, die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. "Gegen die Benachteiligungen aufgrund des Alters kann rechtlich nicht vorgegangen werden."
Die Arbeiterkammer, aber etwa auch die Antidiskriminierungsstelle des Landes, fordern seit Jahren einen besseren rechtlichen Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten. Juristin Schrittwieser: "Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, hier tätig zu werden."
Broschüren
Musterbriefe
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0