Beschwerden zu Bezahldienst Klarna häufen sich
Die AK registriert heuer bundesweit 2.000 Beschwerden zum Bezahldienstleister Klarna. Problem: keine Kommunikation und Problemlösung mit Konsumenten.
Viele Fragen rund um Umtausch, Gutscheine und Online-Shopping sorgen im Alltag für Unsicherheit. Wichtig zu wissen: Ihre Rechte sind nicht in jedem Fall gleich stark. Hier erfahren Sie klar und einfach, worauf Sie achten müssen und was Sie tun können.
Ein allgemeines Recht auf Umtausch gibt es nicht. Das heißt: Händler müssen Ware nicht zurücknehmen, nur weil sie Ihnen nicht gefällt.
Viele Geschäfte bieten aber freiwillig einen Umtausch an. Das steht oft auf der Rechnung oder im Geschäft angeschlagen.
Tipp: Bewahren Sie die Rechnung immer auf. Wenn kein Umtausch klar geregelt ist, lassen Sie sich die Möglichkeit am besten schriftlich bestätigen.
Ist ein Produkt defekt, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Das bedeutet: Der Händler muss für Mängel einstehen.
Wichtig:
Beim Einkaufen im Internet ist besondere Vorsicht wichtig, vor allem bei unbekannten Anbietern.
Achten Sie auf folgende Punkte:
Besonders vorsichtig sollten Sie bei Händlern aus dem Ausland, etwa aus Asien, sein. Es kommt immer wieder vor, dass Geld bezahlt wurde, aber keine Ware ankommt.
Beim Online-Shopping haben Sie grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware.
Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel:
Wichtig:
Wenn Sie nicht korrekt über Ihr Rücktrittsrecht informiert werden, verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate.
Bei Gutscheinen ist besonders wichtig, auf die Gültigkeitsdauer zu achten. Ist der Gutschein abgelaufen, kann er in der Regel nicht mehr eingelöst werden.
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