Naheverhältnis: Makler muss Provision zurückzahlen
Dank AK bekam eine Frau die Maklerprovision für eine Wohnung zurück. Der Makler hatte nicht schriftlich aufs Nahverhältnis zum Vermieter hingewiesen.
Herr H. wollte die Heizung in seinem Haus erneuern lassen und kontaktierte eine Haustechnik-Firma. Im Zuge eines persönlichen Gesprächs bei ihm zu Hause erhielt der Murtaler ein Angebot von rund 8.000 Euro – für eine Auftragserteilung wäre die Hälfte als Anzahlung zu leisten. Außerdem wurde er aufgefordert, "aus datenschutzrechtlichen Gründen" eine Unterschrift zu leisten. Ohne sich das Schreiben genauer durchzulesen, tat er dies auch. Ob er das Angebot tatsächlich annimmt, wollte er sich noch überlegen.
Als der Murtaler am nächsten Tag realisierte, dass er mit seiner Unterschrift den Auftrag bereits erteilt hatte, erklärte er sofort telefonisch seinen Rücktritt. "Durch den Vertragsabschluss zu Hause besteht in diesem Fall ein kostenloses 14-tägiges Rücktrittsrecht", sagt Michaela Jammerbund-Tychi, Konsumentenschützerin der AK Murtal. Wenige Tage später erhielt der 37-Jährige jedoch ein Schreiben der Firma: Er sollte 1.300 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Konsumentenschützerin konnte schließlich die Stornierung der Rechnung erreichen. Zu Beweiszwecken empfiehlt sie, "den Rücktritt per Einschreiben mit Rückschein zu erklären".
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