Artenschutz: Warnung vor exotischen Souvenirs
Die Einführung solcher „Mitbringsel“ aus dem Urlaub kann ganz schön teuer werden – und im Extremfall sogar im Gefängnis enden.
Reiseanbieter darf Stornogebühren und verschiedene Bearbeitungsgebühren nicht mehr verlangen – AK hat Musterbrief für Betroffene, damit sie Geld zurückfordern können
Die AK klagte zehn Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseanbieters Tui Deutschland und bekam nun großteils vom Oberlandesgericht Wien recht: Stornogebühren und diverse Bearbeitungsgebühren etwa für Korrekturen bei Kinderrabatten, Umbuchungen, individuelle Reisen & Co. sind unzulässig. Die AK hat für betroffene Konsument:innen einen Musterbrief erstellt, um die unrechtmäßigen Gebühren zurückzuverlangen.
Wer eine der Storno- oder Bearbeitungsgebühren bei Tui bezahlt hat, kann mittels AK Musterbrief die Gebühr zurückfordern.
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