Bei Problemen fragen Sie im AK-Konsumentenschutz nach: 05/7799-2396 oder konsumentenschutz@akstmk.at.
Bei Problemen fragen Sie im AK-Konsumentenschutz nach: 05/7799-2396 oder konsumentenschutz@akstmk.at. © Fotolia.com/Elnur Amikishiyev, AK Stmk
17.5.2017

Stornogebühr frisst oft Urlaubsgeld auf

"Es gibt keine gesetzliche Regelung, aber es gibt eine Empfehlung in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992)", weiß AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart. Die Höhe ist gestaffelt von 10 bis 85 Prozent und richtet sich nach der Zeitspanne zwischen Stornierung und Reiseantritt. Daran haben sich die Reiseveranstalter jahrzehntelang orientiert. Seit einigen Jahren weichen aber immer mehr davon ab. So verlangen manche anstelle von 10 Prozent nun 25 Prozent, wenn die Reise mehr als 30 Tage vorher gecancelt wird.

Sofort melden

"Sollte ein Rücktrittsgrund eintreten, sollte dieser umgehend dem Reiseveranstalter gemeldet werden", sagt Erhart. Im Einzelfall kann bei Stornierung drei Tage vor Reisebeginn die Gebühr bis zu 100 Prozent ausmachen. "Reisende sollten sich schon vor der Buchung hinsichtlich der Stornogebühren erkundigen", rät Erhart. Der Abschluss einer Stornoversicherung ist empfehlenswert, aber auch hier sollte man darauf achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind und ob es ein Paket mit oder ohne Selbstbehalt ist.

Tipp

Sie brauchen Unterstützung? Das Team vom AK-Konsumentenschutz hilft Ihnen gerne weiter: 05/7799-2396 oder konsumentenschutz@akstmk.at.

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