Junger Mann macht den Führerschein
Weil ein Fahrschulmitarbeiter Geld veruntreut haben soll, sollten Fahrschülerinnen und Fahrschüler nochmals für ihre Ausbildung zahlen (Symbolbild). © Alexander Raths, stock.adobe.com
18.5.2022

Mitarbeiter veruntreute Geld: Fahrschule bittet Kunden zur Kasse

In einer Grazer Fahrschule soll ein Mitarbeiter Kundengelder veruntreut haben. Die Fahrschule will den finanziellen Schaden, den sie dadurch erlitten hat, kompensieren, indem sie von Fahrschülerinnen und Fahrschülern Entgelte nachfordert – teilweise sollen Betroffene sogar die gesamten Ausbildungskosten nochmals zahlen. Aus Sicht der AK ist diese Vorgangsweise nicht zulässig.

Ein Mitarbeiter der Grazer Fahrschule "Roadstars" steht im Verdacht, Gelder von Fahrschülerinnen und Fahrschülern veruntreut zu haben. Der Mann, so heißt es in einer Mitteilung des Rechtsanwalts der Fahrschule, habe "ein kriminelles System" innerhalb der Fahrschule aufgebaut. Der Mitarbeiter kassierte zwar Gelder von Fahrschülerinnen und -schülern, zahlte diese aber nicht auf das Geschäftskonto ein.

Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen nochmals zahlen

Die Fahrschule will sich jetzt offenbar an ihren Kundinnen und Kunden schadlos halten und fordert bei laufenden Verträgen für noch nicht konsumierte Fahrstunden Entgelt nach. Außerdem sollen ehemalige Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben und auch schon im Besitz des Führerscheins sind, das gesamte Entgelt für den Fahrschulbesuch und die Fahrstunden nochmals bezahlen. Dabei geht es um Beträge von bis zu 1.700 Euro. Die Begründung von "Roadstars": Die Fahrschule sei selbst Opfer der Machenschaften ihres Mitarbeiters geworden, der Mann habe zudem zu niedrige Preise für die Führerscheinausbildung angesetzt.

Betroffene wandten sich an AK

Bei der Arbeiterkammer haben sich inzwischen mehrere Kundinnen und Kunden der Fahrschule gemeldet. Für die AK sind die Nachforderungen jedenfalls unzulässig, weil das Unternehmen für die Handlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich ist: "Konsumentinnen und Konsumenten dürfen nicht dafür einstehen müssen, dass ein Mitarbeiter nicht korrekt arbeitet. Das Unternehmen muss sich das Verhalten des Mitarbeiters zurechnen lassen." Da davon auszugehen ist, dass noch weitere aktuelle und ehemalige Fahrschülerinnen und Fahrschüler von "Roadstars" Nachzahlungsforderungen erhalten haben, wird empfohlen, dass sich die Betroffenen an die AK wenden.

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