Mädchen sitzt traurig auf der Parkbank.
Mädchen sitzt traurig auf der Parkbank. © bobex73_-_stock.adobe.com, AK Stmk

Strafe trotz Bim-Ticket

Vorschrift ist Vorschrift, aber es darf auch einmal ein Auge zugedrückt werden: Eine Elfjährige hat ein Schülerticket für die Linie 5 vom Grazer Hauptplatz bis nach Andritz und retour. Irrtümlich passierte ihr es, dass sie in die Linie 4 einstieg, die dieselbe Strecke bedient. Bei der Fahrscheinkontrolle stand für den Kontrolleur fest, dass das Mädchen ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist. Da die Elfjährige keine 70 Euro eingesteckt hatte, um die Strafe sofort bar zu zahlen, erhielt sie wegen des Mehraufwands einen Erlagschein über 100 Euro. Die Mutter bat die AK um Hilfe, die bei der Holding Graz intervenierte – mit Erfolg: Es wurde umgehend bestätigt, dass die 100 Euro nicht zu zahlen sind.

Strafen zulässig?

"Es ist klar, dass ein jeder nur mit gültigem Fahrschein fahren darf, aber es stellt sich die Frage, ob man über Minderjährige solche Strafen verhängen darf", sagt AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser, denn: "Kinder unter 14 Jahren sind nicht geschäftsfähig. Damit sind weder Strafgebühren noch Mahnungen zulässig. Sofern keine Zustimmung vorliegt, haften die Eltern auch nicht für diese Forderungen."

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