Airbnb in der Kritik
Wer über AirBnB seine Wohnung Touristen anbietet, sollte ehrlich spielen. Denn alle großen Städte drängen auf eine Offenlegung der Nächtigungen.
Wenn der Urlaub ohne Probleme abläuft, ist die Buchungsart gleichgültig. Falls aber etwas nicht passt, ist es wichtig, seine Vertragspartner und seine Rechte zu kennen. Je nach Buchungsart ist man auf einer Reise mehr oder weniger gut geschützt. Die klassische Pauschalreise beinhaltet zumindest eine Nächtigung und kombiniert wenigstens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis.
Auch wer im Internet auf einer Seite einen Flug bucht, dann auf eine andere Seite verwiesen wird und dort – ohne seine Daten neu eingeben zu müssen – etwa ein Hotel bucht, schließt einen Pauschalreisevertrag. Diese Art der Buchung nennt sich dann Click- Through-Buchung. Bei beiden Buchungsarten ist der Schutz nach dem Pauschalreisegesetz gut. Vertragspartner ist der Reiseveranstalter, der für alle Probleme im Verlauf einer Reise zuständig ist. Wer über ein Reisebüro/Reisevermittler gebucht hat, kann sich auch dort beschweren.
Eine weitere Buchungskategorie nennt sich "Verbundene Reiseleistungen". Hier werden die persönlichen Daten der Reisenden nicht von einem Anbieter zum anderen weitergeleitet und die vermittelten Reiseleistungen getrennt voneinander bezahlt.
Die Unterscheidung ist wichtig, sagt AK-Expertin Birgit Auner: "Bei verbundenen Reiseleistungen ist das Schutzniveau deutlich niedriger als bei Pauschalreisen." Es gibt nur eine Insolvenzabsicherung und eine Haftung für Buchungsfehler. Bei einem Problem muss man sich an den jeweiligen Erbringer der Leistung wenden.
Als letzte Reisevariante gibt es noch die frei zusammengestellte Individualreise, wo die Buchung jeder einzelnen Reiseleistung wie beispielsweise Flug oder Unterkunft individuell erfolgt. Bei diesen Buchungen gibt es – außer es wurde freiwillig gewährt – auch keine Insolvenzabsicherung.
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0