2.9.2024

Kreditnehmer hinterließ Schulden

Eine Bank forderte von den Angehörigen eines verstorbenen Kreditnehmers rund 350.000 Euro. Der Betroffene hatte seine Kredite nie abbezahlt.

Hilfesuchend wandte sich jüngst eine Grazerin an die Arbeiterkammer Steiermark: Ein verstorbener Angehöriger hatte durch nicht abbezahlte Kredite einen riesigen Schuldenberg hinterlassen, mit dem die Hinterbliebenen völlig unerwartet konfrontiert waren.

21 Prozent Zinsen

Der Verstorbene hatte vor rund drei Jahrzehnten zwei Kredite bei einer Bank aufgenommen. ein Kredit belief sich auf 25.000 Euro, der zweite Kredit betrug 49.500 Euro, wobei Letzterer mit 21 Prozent verzinst war. Der Kreditnehmer bezahlte die Kreditraten jedoch nie zurück. Im Fall des 49.500-Euro-Kredits brachte die Bank im Jahr 1994 eine Klage ein und erwirkte im Jahr 1996 einen Exekutionstitel gegen den Kreditnehmer. Doch auch in den darauffolgenden Jahren blieben die Rückzahlungen des Kreditnehmers aus.

Zinsansprüche verjährt

Als der Kreditnehmer vor Kurzem verstarb, wären die Kreditschulden auf die Erbinnen und Erben übergegangen – denn die Bank forderte von den Angehörigen den offenen Kreditbetrag von 49.500 Euro sowie die ebenfalls offenen Zinsen von insgesamt 301.000 Euro ein, in Summe also mehr als 350.000 Euro. Eine Angehörige des Verstorbenen
kontaktierte daraufhin die Arbeiterkammer. "Durch den Exekutionstitel hat sich die Bank die Zinsen bis 1996 gesichert – aber danach ist nichts mehr passiert", erklärt AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek, der den Fall prüfte. Die Folge: Die Zinsansprüche der Bank sind großteils verjährt, übrig blieben "nur" 50.000 Euro an Zinsen sowie der ursprüngliche Kreditbetrag von 49.500 Euro, also insgesamt rund 100.000 statt 350.000 Euro. Beim zweiten offenen Kredit über 25.000 Euro waren nicht nur die Zinsansprüche (Verjährungsfrist 3 Jahre), sondern auch die Kapitalforderung (Verjährungsfrist 30 Jahre) verjährt. Denn die Klage war schon im Jänner 1994 erfolgt und danach wurde kein gerichtlicher Exekutionstitel erwirkt, sodass die Verjährungsfristen nicht wieder neu zu laufen begonnen haben.

AK kann nur Verjährung prüfen

Sobald bei Krediten Gerichte im Spiel sind, sind auch der AK die Hände gebunden, betont Jerovschek. "Grundsätzlich sollte es nie zu einer Klage kommen", sagt der AK-Experte. "Gibt es einen Gerichtstitel, ist es auch für die Arbeiterkammer zu spät – wir können dann nur noch prüfen, ob von der Bank geforderte Zinsen verjährt sind."
Übrigens: Die Angehörigen werden das Erbe des verstorbenen Kreditnehmers wohl nicht antreten.

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