Ohne Schülerticket erwischt: Eltern zahlen oft vorschnell
Kindern ohne gültigen Fahrschein darf bei Kontrollen keine Strafe aufgebrummt werden, da sie nicht geschäftsfähig sind – trotzdem ist es üblich.
Der Run auf Event- und Konzertkarten führt zunehmend zu problematischen Verkaufspraktiken und enormen Preisunterschieden. Expertinnen und Experten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz sagen der beliebt-berüchtigten Ticketbörse den Kampf an.
"Das grenzt schon an Betrug", ärgerte sich eine Grazerin, die sich an den AK-Konsumentenschutz wandte. Sie hatte über den Internetdienst für drei Konzertkarten, die mit je 38 Euro ausgewiesen waren, schlussendlich knapp 700 Euro bezahlt. Zum reinen Ticketpreis kamen Aufschläge und Gebühren – die von vornherein nicht ersichtlich, gesetzlich keiner Regelung unterliegen oder schlichtweg absurd sind – dazu, sagt Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser. Die Webseite lenkt von den saftigen Gebühren auch mit falschen Hinweisen wie "Nur noch Restkarten!" ab. Schrittwieser: "Der Zeitdruck und die Konkurrenz üben einen psychologischen Druck auf die Käuferinnen und Käufer aus."
Leider gilt bei Kartenkäufen das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht – es handelt sich in Wahrheit um ein Geschäft zwischen zwei Privatpersonen. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, ist zwar eine der meistgenutzten Ticketbörsen, selbst jedoch nur Vermittler, der den Ticket-Zweitmarkt bedient. Probleme ergeben sich „nur“ für die Käuferinnen bzw. Käufer und die Veranstalter: Die einen erhalten immer öfter personifizierte, überteuerte Karten, mit denen sie nichts anfangen können und auf die anderen fällt es zurück, obwohl sie nicht Schuld daran haben.
Interview
Was unternimmt die AK gegen Viagogo?
Bettina Schrittwieser: Wir haben einen Fall als Test geklagt. Eine Konsumentin hat drei Tickets für das Nightrace in Schladming 2019 zu je 39 Euro bestellt und zahlte dann 509 Euro. Die AK forderte von Viagogo 392 Euro zurück. Wir haben ein Versäumungsurteil, da sich Viagogo nicht gerührt hat. Seit Juli 2018 versuchen wir nun in der Schweiz das Urteil zu exekutieren. Funktioniert es nicht, bleiben wir auf Kosten (Anwalt, Übersetzungen ins französische usw.) von etwa 1.300 Euro sitzen, klappt es, werden wir weitere Klagen anstrengen.
Stehen wir im Kampf gegen Viagogo alleine da?
Schrittwieser: Nein. Einige Künstlerinnen und Künstler wie beispielsweise Rammstein haben per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass keine Karten auf Viagogo eingestellt werden dürfen. In Österreich versuchen das Viktor Gernot und Monika Gruber. Einzig: Viagogo hält sich nicht daran.
In München gab es ein Vernetzungstreffen, organisiert von der Verbraucherzentrale Bayern e.V., mit Ticketverantwortlichen unter anderem der Salzburger Festspiele oder von Bayern Leverkusen, einem Rechtsanwalt, Verbraucherschützern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich sowie der UEFA, des ZDF oder von tickets.de. Wir machen gemeinsam Druck, damit es durch Gesetzesänderungen zu einem Verbot kommt. Der Ticket-Zweitmarkt ist mittlerweile der eigentliche Schwarzmarkt.
Auf was sollten Käuferinnen und Käufer achten?
Schrittwieser: Sie sollten die Preise von mehreren Kartenanbietern, da diese hinsichtlich ihrer Vermittlungsgebühren freie Preisgestaltung haben, vergleichen. Auf die Homepage der Veranstalter schauen, ob eine direkte Buchung nicht günstiger ist. Und auf jeden Fall die Finger von Viagogo lassen.
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