Rund um den Black Friday steigt das Bestellvolu men, aber auch der Arbeitsdruck für Zustellende.
Rund um den Black Friday steigt das Bestellvolu men, aber auch der Arbeitsdruck für Zustellende. © Ronald Rampsch, stock.adobe.com
11.12.2025

Paket-Panne: Die häufigsten Stolpersteine bei der Zustellung

Rund um Weihnachten nehmen Online-Bestellungen stark zu. Die AK beantwortet die häufigsten Fragen, wenn die Ware nicht wie gewünscht zu Hause ankommt.

Mein Paket wurde vor meiner Tür abgelegt, obwohl ich keine Abstellgenehmigung erteilt habe, und es ist beschädigt. Was kann ich tun?

Eine Abstellgenehmigung gibt dem Paketdienst die Erlaubnis, die Sendung an einem bestimmten Ort (z. B. vor der Wohnungstüre) abzustellen. Mit dieser Genehmigung trägt die Empfängerin bzw. der Empfänger das Risiko für Schäden oder Verluste, sobald das Paket am genannten Ort abgelegt wurde. Werden Pakete
ohne Erlaubnis vor der Türe abgestellt und sind beschädigt, verstoßen Zustellende gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Wichtig ist, den Schaden dem Online-Shop umgehend zu melden und eine erneute Lieferung zu verlangen.

Obwohl ich den ganzen Tag zu Hause war, habe ich einen gelben Zettel im Briefkasten. Was kann ich tun?

Grundsätzlich gilt: Paketdienste sind verpflichtet, mindestens einen persönlichen Zustellversuch zu unternehmen, bevor die Sendung in einer Abholstation hinterlegt wird. Wenn dies nicht passiert, kann Beschwerde auf der Website der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) eingereicht werden. Zudem ist es ratsam, den Onlineshop über das Problem zu informieren und zu verdeutlichen, dass das Zustellverhalten des Paketdienstes ein Grund sein könnte, bei diesem Shop zukünftig nicht mehr zu bestellen. Onlineshops haben Verträge mit Dienstleistern und können hier Druck ausüben.

Mein Paket wurde bei meiner Nachbarin ab gegeben. Ist das erlaubt?

Der Paketdienst benötigt keine besondere Zustimmung, um eine Sendung bei der Nachbarwohnung abzugeben, solange dies im Vorfeld nicht ausdrücklich untersagt wurde. Der Onlineshop trägt jedoch bis zur Paketübergabe an die tatsächliche Empfängerin bzw. den Empfänger das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung. Kommt es dazu, kann eine erneute Lieferung der Ware gefordert werden.

Abstellgenehmigung: Was sind die Vor- und Nachteile?

Eine Abstellgenehmigung kann praktisch sein, da man nicht zu Hause sein muss, um das Paket entgegenzunehmen und Umwege zur Postfiliale vermeidet. Je nachdem, wie gut der Abstellort einsehbar ist, steigt jedoch das Risiko, dass die Sendung gestohlen werden könnte. Sobald das Paket am vereinbarte Ort abgelegt wird, sind Paketdienst und Online-Shop von der Haftung befreit. Sollte die Sendung verschwinden, steht somit auch die Empfängerin bzw. der Empfänger in der Beweispflicht. Wertsendungen oder RSa/b-Briefe sowie persönlich zuzustellende Sendungen dürfen nicht abgelegt werden. 

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