Strafzettel: Fiese Grüße aus dem Ausland

Nicht alle Zahlungsaufforderungen fürs Falschparken aus dem Ausland sind gerechtfertigt.
Nicht alle Zahlungsaufforderungen fürs Falschparken aus dem Ausland sind gerechtfertigt. © Buchsteiner, AK Stmk

In praktisch allen Ländern ist für Parken im Zentrum zu zahlen. Die Parkflächen sind üblicherweise an private Unternehmen vergeben, die die Flächen kontrollieren. "Es ist wichtig, den Parkschein sichtbar im Pkw anzubringen", betont Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes: "Zudem sollte der Parkschein samt Auto und auch die Straße fotografiert werden." Reisende, die eine Zahlungsaufforderung bekommen, weil sie zu lange parkten oder keinen Parkschein lösten, und gleich vor Ort zahlten, rät Schrittwieser, "alle Belege unbedingt aufzuheben".

Fiese Abzocke mit hohen Strafen

Denn auffällig ist, dass jedes Jahr wieder vor Beginn der Haupturlaubszeit Zahlungsaufforderungen bei Konsumentinnen und Konsumenten einlangen. "Die Betroffenen bekommen von Anwälten oder Notaren mit Sitz irgendwo in der EU Schreiben zugeschickt. Darin steht, dass man an dem und dem Tag ohne Parkschein in dieser und jener Straße gestanden wäre. Der Strafbetrag macht meist mehrere Hundert Euro aus", schildert die Expertin. Dabei seien viele dieser Zahlungsaufforderungen erfunden. Ein Großteil der Forderungen ist zwischen drei und fünf Jahre alt.

Sofortige Exekution und Einreiseverbot?

"Etliche Konsumenten erklären uns plausibel, dass sie an dem Tag nicht dort waren oder sehr wohl schon vor Ort gezahlt haben." Auf dem Schreiben beigelegten Fotos sieht man lediglich das Kennzeichen des Fahrzeuges, nicht aber die Straße, in der falsch geparkt worden sein soll. "Das kann also irgendwo aufgenommen worden sein." Gedroht wird mit sofortiger Exekution ohne Gerichtsverfahren oder damit, dass der Pkw bei Wiedereinreise ins Land beschlagnahmt wird. "Tatsächlich ist es so, dass wir von niemandem, der nicht gezahlt hat, wissen, dass irgendwas passiert wäre", sagt Schrittwieser und rät: "Wer nachweisen kann, dass er gezahlt hat, braucht auf den zugesandten Strafzettel nicht zu reagieren."

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