AK warnt erneut vor 123-Transporter
Obwohl das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist, werden weiter "Vertragsstrafen" bei Kund:innen abgebucht. Betroffene sollten rasch reagieren.
Über das Vermögen der Firma 123 Shared Mobility GmbH wurde am 7.10.2025 am Landesgericht Wiener Neustadt das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Das bedeutet, dass das Sanierungsverfahren unter Kontrolle eines Insolvenzverwalters durchgeführt werden soll. Der Insolvenzverwalter sowie das Gericht müssen nun rasch prüfen, ob eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens möglich ist und die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können. Sollte dies nicht möglich sein, steht ein Anschlusskonkurs des Unternehmens im Raum und die Gläubiger erhalten eine wesentlich geringere Quote.
Zum Masseverwalter wurde bestellt:
LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH
Schraubenwerkstraße 3/1
2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/62060, Fax: 02635/62060-25
E-Mail: office@wlp.at
Wichtige Frist:
Alle Forderungen im Sanierungsverfahren können bis zum 31.12.2025 beim Landesgericht Wr. Neustadt angemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Ediktsdatei.
Alle Mitglieder der AK Steiermark, die Forderungen gegen 123-Transporter haben, können sich an den Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) wenden - der AKV führt die Anmeldungen kostenlos durch. Die betroffenen Konsument:innen müssen nur die Anmeldegebühr in Höhe von 31 Euro selbst bezahlen. Ob der Sanierungsplan erfüllt werden kann, ist noch offen. Sollte es zu einem Konkursverfahren kommen, ist mit einer geringeren Quote zu rechnen. Die Abwicklung wird direkt vom AKV durchgeführt, AK-Steiermark-Mitglieder müssen sich selbst an den AKV per E-Mail an die Adresse graz@akveuropa.at wenden. Anzugeben sind dabei die Höhe der offenen Forderung, eine E-Mail-Adresse sowie Vorname, Nachname, Adresse und Telefonnummer. Der AKV wird dann mit den Betroffenen direkt Kontakt aufnehmen.
Die Bank wird dann in Ihrem Namen das Kreditkartenunternehmen kontaktieren und eine Rückbuchung versuchen. Ob eine Rückbuchung bewilligt wird oder nicht, ist jedoch eine Vereinbarung zwischen dem Kreditkartenunternehmen und der Bank des Zahlungsempfängers.
Wichtig: Es handelt sich dabei um Kulanz und wird in jedem Einzelfall geprüft!
In der Regel haben Sie bis zu 120 Tage ab dem Transaktionsdatum Zeit, um das Chargeback-Verfahren einzuleiten – je rascher, desto besser!
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