Kreditantrag
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer der Santander-Bank können Zinsenrückzahlung für gestundete Kredite beantragen. © DanRace, stock.adobe.com
23.11.2022

Coronabedingte Kreditstundungen: Zinsen-Rückzahlung für Santander-Kund:innen

Im Zusammenhang mit Zinszahlungen bei Kreditstundungen während der Corona-Pandemie konnte sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Santander Consumer Bank GmbH (Santander) einigen. Betroffene Kredit- und Leasingkund:innen erhalten Geld zurück. Eine kostenlose Anmeldung ist bis 31.12.2022 möglich.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums eine höchstgerichtliche Grundsatzentscheidung gegen ein anderes österreichisches Bankinstitut beim Obersten Gerichtshof (OGH) erwirkt, der zufolge bei der Anwendung der gesetzlichen Kreditstundung nach dem 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz keine Sollzinsen während des gesetzlichen Stundungszeitraums verrechnet werden dürfen. Auch die Santander verrechnete ihren Kund:innen im gesetzlichen Stundungszeitraum von 1.4.2020 bis 31.1.2021 die Sollzinsen. 

Der VKI konnte mit Santander eine Einigung über die Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Sollzinsen erreichen.

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich kostenlos dem Vergleich anzuschließen.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme

Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die

  • eine Stundung bei Santander zwischen 1. April 2020 und maximal 31. Jänner 2021 beantragt/vereinbart haben,
  • und Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie in diesem Zeitraum erlitten haben,
  • und noch keine Erstattung der Zinsen durch Santander erhalten haben.

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 31.12.2022 über folgenden Link möglich:

Hier geht’s zur Anmeldung!

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen in digitaler Form benötigen, Sie müssen diese über das Anmeldeformular hochladen:

  1. eigenhändig unterschriebene Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis
  2. Informationen/Nachweise über das vor der Pandemie erzielte Monatseinkommen (z.B. Lohnzettel ab Februar 2020)
  3. Informationen/Nachweise über den durch die Pandemie im Zeitraum zwischen 1. April 2020 und 31. Jänner 2021 erlittenen Einkommensverlust - z.B. Lohnzettel, Bestätigung über Kurzarbeit (reicht nur aus, wenn die Höhe des Einkommensverlustes ersichtlich ist; ansonsten ist zusätzlich ein Lohnzettel zu übermitteln) oder Bezug von Arbeitslosengeld, etc.

Unterstützung durch den VKI

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt zur Rückzahlung der zu viel bezahlten Sollzinsen an Santander übermitteln.

Wichtige Informationen - FAQ

Downloads

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Der Kauf von Wohnimmobilien ist oft nur mit einem Kredit möglich. Die Kreditvergabe ist ab August an strengere Auflagen geknüpft.

Wohnkredit: Scharfe Regeln treffen vor allem Junge

Ab August werden die Kriterien für die Kreditvergabe verschärft: Für viele junge Menschen wird es damit unmöglich, einen Kredit zu erhalten.

Vorschussbetrug bei Privatkredit

Kriminelle, die Kredite versprechen, Betroffenen aber mit Forderungen nach Vorschüssen Geld aus der Tasche ziehen, sind auf sozialen Netzwerke aktiv.

Mit Pensionsantritt wurde der Überziehungsrahmen gestrichen.

Zu alt? 49-jährige bekam keinen Wohnkredit

Zu alt für einen Kredit? Im Arbeitsleben gibt es Schutz vor Altersdiskriminierung – im Verbraucherrecht ist der Gesetzgeber säumig.