Wohnungssuchende müssen seit 1. Juli keine Maklerprovision mehr bezahlen – wenn sie die Maklerin oder den Makler nicht selbst beauftragt haben.
Wohnungssuchende müssen seit 1. Juli keine Maklerprovision mehr bezahlen – wenn sie die Maklerin oder den Makler nicht selbst beauftragt haben. © Halfpoint - stock.adobe.com, AK Stmk
4.9.2023

Maklerprovision: AK prüft Fälle

Das neue Bestellerprinzip besagt, dass Maklerinnen und Makler die Provision nur von demjenigen verlangen dürfen, der sie zuerst mit der Vermittlung des Mietvertrages beauftragt hat. Mögliche Umgehungsversuche überprüft die AK derzeit genau.
Die Arbeiterkammer hat sich lange dafür eingesetzt, dass die Kosten von Maklerinnen und Maklern diejenigen tragen, die sie verpflichtet haben. Seit 1. Juli 2023 gilt nunmehr das Bestellerprinzip: Wer Maklerbüros zuerst beauftragt, zahlt. Dies betrifft ausschließlich Mietverträge für Wohnungen. Für die Miete eines Büros oder Geschäfts gilt es nicht. Ebenso sind Kaufverträge von diesem Prinzip ausgeschlossen. Bei Mietwohnungen tragen Wohnungssuchende somit nur mehr dann die Provisionskosten, wenn sie sich mit einem "Suchauftrag", sprich einer Beschreibung einer Wunschwohnung mit bestimmten Eckdaten (Größe, Lage, Ausstattung, Preislimit) an ein Maklerbüro wenden. Wenn aufgrund der Arbeit der Maklerin oder des Maklers dann ein Mietvertrag zustande kommt, muss auch eine Provision gezahlt werden. Eigentlich sollte die Sache somit klar sein:  In den häufigsten Fällen muss die Vermieterin oder der Vermieter die Kosten übernehmen.

Achtung: Umgehungsversuche

Die Arbeiterkammer Steiermark sieht jedoch Umgehungsmöglichkeiten als nicht ausgeschlossen und rät bei zusätzlich verrechneten Gebühren zur Vorsicht. In den Beratungen gibt es derzeit beispielsweise Fälle, wo im Mietanbot eine fragwürdige Gebühr in Höhe von 300 Euro für den "administrativen Aufwand für die Hausverwaltung" angeführt wird. Derartige Anfragen werden aktuell geprüft. 

Vorbild Deutschland

In Deutschland gilt das Bestellerprinzip seit 2015. Zu Beginn gab es auch dort Umgehungsversuche:  So wurden etwa zusätzliche Besichtigungs- oder Servicegebühren sowie Möbelabschlagszahlungen verrechnet. Mittlerweile funktioniert das System jedoch. Die Befürchtung, dass Vermieterinnen und Vermieter die Mehrkosten der Maklerprovision durch höhere Mieten ausgleichen will, trat letztendlich nicht ein. Die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der AK beobachten die Situation in der Steiermark jedenfalls genau. Wohnungssuchenden wird darüber hinaus empfohlen, sich bei Unklarheiten oder Problemen bei der AK Steiermark zu melden und beraten zu lassen. 

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