Klimaanlage: Einbau benötigt Erlaubnis
Klimaanlagen können Abhilfe bei Hitze schaffen – doch weder in Miet- noch in Eigentumswohnungen dürfen solche Geräte ohne Weiteres eingebaut werden.
Die Arbeiterkammer Steiermark sieht jedoch Umgehungsmöglichkeiten als nicht ausgeschlossen und rät bei zusätzlich verrechneten Gebühren zur Vorsicht. In den Beratungen gibt es derzeit beispielsweise Fälle, wo im Mietanbot eine fragwürdige Gebühr in Höhe von 300 Euro für den "administrativen Aufwand für die Hausverwaltung" angeführt wird. Derartige Anfragen werden aktuell geprüft.
In Deutschland gilt das Bestellerprinzip seit 2015. Zu Beginn gab es auch dort Umgehungsversuche: So wurden etwa zusätzliche Besichtigungs- oder Servicegebühren sowie Möbelabschlagszahlungen verrechnet. Mittlerweile funktioniert das System jedoch. Die Befürchtung, dass Vermieterinnen und Vermieter die Mehrkosten der Maklerprovision durch höhere Mieten ausgleichen will, trat letztendlich nicht ein. Die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der AK beobachten die Situation in der Steiermark jedenfalls genau. Wohnungssuchenden wird darüber hinaus empfohlen, sich bei Unklarheiten oder Problemen bei der AK Steiermark zu melden und beraten zu lassen.
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