Strafklausel im Mietvertrag ungültig
Der Mietvertrag einer Grazerin sah eine Strafe für frühzeitige Mietauflösung vor. Das war unzulässig, weil für die Mieterin gröblich benachteiligend.
Seit 15. Juli 2024 kann der "Handwerkerbonus" beantragt werden. Dies ist eine Förderung für erbrachte Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für das Jahr 2024 beträgt maximal 2.000 Euro, für 2025 maximal 1.500 Euro pro Person sowie Wohneinheit.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen etwa:
Alle Informationen zum Handwerkerbonus sind auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at zu finden. Fragen zum Handwerkerbonus können per E-Mail an handwerkerbonus@bhag.gv.at gesendet werden. Außerdem steht unter der Nummer +43 50506 859333 eine Hotline für Auskünfte zur Verfügung.
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0