Strafklausel im Mietvertrag ungültig
Der Mietvertrag einer Grazerin sah eine Strafe für frühzeitige Mietauflösung vor. Das war unzulässig, weil für die Mieterin gröblich benachteiligend.
Seit 15. Juli 2024 kann die Förderung von Handwerkerleistungen online beantragt werden. Es können ausschließlich Privatpersonen den Handwerkerbonus für ihre eigene Wohnstätte beantragen. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Handwerkerbonus haben die AK Expert:innen zusammengefasst.
Volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich können den Handwerkerbonus für die Zwecke des eigenen Wohnbedarfs beantragen. Der Handwerkerbonus kann seit 15. Juli 2024 online auf der Website handwerkerbonus.gv.at beantragt werden.
Gefördert werden Kosten für Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich sowie im Zusammenhang mit Hausbau und Wohnraumschaffung. Die förderfähigen Arbeiten müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt worden sein. Für Leistungen im Jahr 2024 ist die Antragsstellung ab 15. Juli 2024 bis längstens 28. Februar 2025; Für Leistungen im Jahr 2025 ist die Antragsstellung ab 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026 möglich.
Förderfähige Arbeitsleistungen umfassen eine Vielzahl von Handwerksarbeiten, darunter Dach- und Fassadenarbeiten, Installationen (Elektro, Sanitär, Heizung), Malerarbeiten, Tischlerarbeiten etc.
Nicht förderfähig sind
Auf der Webseite des Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) können Sie sich darüber informieren, ob das Unternehmen, welches die Arbeitsleistungen an Ihrem privaten Wohn- und Lebensbereich durchführt, die Berechtigung zur Ausübung des entsprechenden (reglementierten) Gewerbes hat.
Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel (Netto-Kosten ohne Umsatzsteuer) bis zu 2.000 Euro pro Person im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person im Jahr 2025 geltend gemacht werden. Die Beantragung ist ab 15. Juli 2024 online möglich. Falls jemand über keinen Online-Zugang verfügt, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter oder die Handwerksbetriebe Unterstützung.
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens der Ansuchen. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Antragsstellung für den Handwerkerbonus beginnt am 15. Juli 2024. Sie erfolgt online über die Website www.handwerkerbonus.gv.at, die vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt wird. Es sind Angaben wie Name, Adresse, IBAN sowie das Hochladen der Handwerksrechnung auf der Online-Plattform erforderlich.
Neben den persönlichen Angaben müssen die entsprechenden Handwerksrechnungen hochgeladen werden. Zur Identifizierung ist eine Anmeldung mit ID-Austria erforderlich oder alternativ das Hochladen eines Lichtbildausweises. Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
Der Handwerkerbonus kann leider nur online beantragt werden. Das Ministerium verweist für Hilfestellungen an die Gemeinden und Handwerksbetriebe. Die AK kritisiert, dass der Antrag nur online gestellt werden kann.
Um den Status Ihrer Förderung aber trotzdem nachverfolgen zu können, ist eine Kontaktaufnahme mit der Servicehotline möglich. Wenn Sie einen Internetzugang haben, können Sie den Status jederzeit online abfragen.
Ja, die Handwerksrechnung muss die Arbeitsleistung(en) gesondert ausweisen und ist unbedingt aufzubewahren.
Die Anträge werden vordergründig auf Plausibilität überprüft. Zudem können stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
Nein, für die im Rahmen des Handwerkerbonus beantragten Arbeitsleistungen können keine weiteren Bundes- oder Landesförderungen genutzt werden. Ausnahmen gelten für geförderte Darlehen und Zinszuschüsse.
Die Förderung für den Handwerkerbonus läuft bis zum 31. Dezember 2025.
Für die Jahre 2024 und 2025 stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, um die Förderung von Handwerksleistungen zu unterstützen.
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0