Spesenklauseln & Co. bei A1 und Drei gekippt!
Rückforderungsansprüche können bestehen – dazu müssen sich Kund:innen an ihren Anbieter wenden. Ein AK Musterbrief hilft!
Die AK hat zahlreiche Klauseln in den Telekomverträgen von Magenta (T-Mobile) geklagt – mit einem ersten Erfolg: Magenta hat sich in einem gerichtlichen Teilvergleich verpflichtet, viele Klauseln nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen: Für Konsument:innen heißt das künftig mehr Klarheit in den Verträgen – Rückforderungsansprüche können bestehen!
Vom Unterlassungsvergleich sind insgesamt 16 Klauseln umfasst. Für Konsument:innen können Rückforderungsansprüche bestehen, wenn ihnen auf Basis der Klauseln Gebühren, Entgelte oder Spesen verrechnet wurden. In der Praxis sind insbesondere die überhöhten Verzugszinsen, unzulässige Rücklastgebühren, Bearbeitungsentgelte für die Zuordnung von Zahlungen sowie Mahnspesen relevant.
Kund:innen wird empfohlen, ihre Abrechnungen im Hinblick auf diese Spesen, Entgelte und Gebühren zu kontrollieren und sich mit Rückforderungsansprüchen direkt an Magenta zu wenden.
Wenden Sie sich direkt an Magenta. Den AK Musterbrief zur Rückforderung finden Sie hier.
Den Unterlassungsvergleich mit sämtlichen Klauseln können Sie hier abrufen.
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