Junger Arbeitnehmer
Hunderte Fälle zur Transportfirma 123 Shared Mobility GmbH beschäftigen die AK Steiermark. © Leika production, stock.adobe.com
24.9.2025

AK warnt erneut vor 123-Transporter-Verleih

Die Konsumentenschützer:innen der AK Steiermark warnen einmal mehr vor dem Transporter-Verleihunternehmen "123 Shared Mobility GmbH". Obwohl das Unternehmen in Österreich nicht mehr erreichbar ist, werden weiterhin angebliche Vertragsstrafen bei Kund:innen abgebucht. Betroffene sollten umgehend reagieren und derartige Abbuchungen sperren lassen.

Seit rund eineinhalb Jahren werden dem Konsumentenschutz der Arbeiterkammer vermehrt Probleme mit dem Transporter-Verleihunternehmen, der 123 Shared Mobility GmbH, gemeldet. Mittlerweile sind allein bei der AK Steiermark mehr als 400 Fälle von betroffenen Konsument:innen aktenkundig.

Hohe Vertragsstrafen

Anfangs ging es hauptsächlich um die nicht bzw. nicht rechtzeitig zurückgezahlte Kaution in Höhe von zuletzt 1.000 Euro. Später folgten auch Vertragsstrafen für diverse "Vergehen", wie z. B. Rauchen im Fahrzeug und angebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, die jedoch nicht behördlich gemessen wurden, aber auch für nicht ordnungsgemäß hochgeladene Fotos vom Fahrzeug bei Übernahme oder Rückstellung.  Diese Vertragsstrafen wurden bei jeder angeblichen Überschreitung verlangt und konnten sich auf mehrere 1.000 Euro summieren. Die Beträge wurden ohne direkte Autorisierung durch die Kund:innen vom bekannt gegebenen Zahlungsmittel (z. B. Girokonto) abgebucht. Teilweise konnten die Fahrzeuge auch nicht mehr gestartet werden, wenn die Abbuchungen durch die Konsument:innen blockiert wurden.

Noch immer Abbuchungen 

Die AK hat inzwischen in mehreren Fällen gegen das Unternehmen geklagt - anfangs erhielten Betroffene durch das Eingreifen der AK-Expert:innen auch die Kautionen zurück. Seit einiger Zeit ist das Unternehmen in Österreich allerdings nicht mehr erreichbar. Neue Verträge können derzeit zwar nicht mehr abgeschlossen werden, aber Abbuchungen von Vertragsstrafen, die die AK und auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für rechtswidrig halten, erfolgen laut Berichten Betroffener noch immer.

Die AK rät:

  • Abbuchungen durch dieses Unternehmen sofort sperren lassen und bereits erfolgte Abbuchungen von Bank bzw. Zahlungsdienstleister zurückfordern - mit der Begründung, dass diese Abbuchungen nicht autorisiert waren.
  • Da das Unternehmen in Nachbarländern noch existiert, keinesfalls Transporter dort buchen!

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