Geklaute Kreditkartendaten: 1.000 Euro Schaden
Online-Shopping zählt für viele Menschen zum Alltag. Beim Bezahlen im Netz lauern aber Gefahren - Kriminelle versuchen, persönliche Daten zu sammeln.
Gleich doppeltes Pech hatte eine Grazerin: Der Schlüsseldienst war plötzlich extra teuer, und die Bank buchte trotz Abbruch bei der Kartenzahlung den überteuerten Gesamtbetrag ab.
400 Euro waren ausgemacht gewesen für die Arbeiten des Schlüsseldienstes. Als die Grazerin aber ihre Kreditkarte in das mobile Lesegerät der Firma schob, sah sie den Betrag von 836 Euro aufscheinen. "Die Konsumentin hat den Zahlungsvorgang sofort abgebrochen, sie hat weder einen Code eingegeben noch irgendwo unterschrieben", berichtet AK-Bankenexpertin Sandra Battisti. Die Frau hat richtig reagiert, auf den ursprünglich ausgemachten Betrag bestanden und schließlich 400 Euro per Bankomatkarte bezahlt.
Über die abgebrochene Zahlung gibt es einen Beleg als Beweis. Zur Sicherheit rief die Frau bei der Servicestelle der Kreditkartenfirma an. Battisti: "Zur Überraschung der Konsumentin erklärte man dort, die Zahlung sei erfolgt und nicht zu stoppen."
Auch die Bank, mit der die Frau den Kreditkartenvertrag hat, blieb stur und weigerte sich trotz Aufklärung der Sachlage durch die Arbeiterkammer, die Haftung für die Fehlbuchung zu übernehmen. Bewegung in den Fall kam erst, als die AK den Rechtsschutz für die Frau übernahm und eine Klage einbrachte, sagt die AK-Expertin: "Ein Gerichtsverfahren wollte die Bank nicht riskieren, der gesamte Betrag wurde der Konsumentin zurückgezahlt, und auch unsere Kosten wurden beglichen."
Als Lehre aus diesem Vorfall gibt Battisti den Tipp, nicht nur die Belege erfolgter Zahlungsvorgänge, sondern auch von abgebrochenen Zahlungen aufzuheben: "Nur dann ist die Sache problemlos zu beweisen."
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