AK Mobilfunk-Preismonitor
Das Nutzer:innenverhalten hat sich verändert, die Datennutzung verdoppelt – Ab April drohen bei Bestandsverträgen Teuerungen bei Grundgebühren.
Die Anbieter dürfen die Klauseln seit 1. März nicht mehr in ihren neuen Verträgen verwenden. In den alten Verträgen dürfen sie sich ebenfalls nicht mehr darauf berufen. Bei den Wiedereinschaltungsentgelten von A1 gilt das ab Mai.
Für Konsument:innen können Rückzahlungsansprüche bestehen, wenn ihnen auf Basis der Klauseln Gebühren, Entgelte oder Spesen verrechnet wurden. Kontrollieren Sie ihre Abrechnungen in Hinblick auf die unzulässigen Spesen & Co. und wenden Sie sich mit Rückforderungsansprüchen direkt an Ihren Anbieter. Die AK hat dazu einen Musterbrief erstellt.
A1 Kund:innen finden den AK Musterbrief zur Rückforderung hier.
Drei Kund:innen können ihre Ansprüche mit folgendem AK Musterbrief geltend machen.
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