Vorsicht, nicht jede Versicherung hilft im Schadensfall
Von einem Versicherungsabschluss gleichzeitig mit dem Kauf von Waren rät der AK Konsumentenschutz ab: Die Möglichkeit zum Vergleich fehlt.
Die von Versicherungen oft in Aussicht gestellten Fondsgewinne seien reine Schätzungen, so Jerovschek. Niemand könne mit Sicherheit sagen, wie sich ein Fonds entwickle. Komme es anders, "kann man das auch nicht beim Versicherungsberater einklagen". Jerovschek rät eindringlich dazu, bei Lebensversicherungen genau hinzuschauen: "Wer den Vertrag nicht versteht, sollte das gesetzliche Rücktrittsrecht von 30 Tagen ab Vertragsabschluss nutzen und offene Fragen abklären."
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