10.7.2023

Lebensversicherung: Auflösung oft mit Verlust

Wer seine Lebensversicherung vor Ende der vertraglichen Laufzeit auflösen möchte, muss sich in vielen Fällen auf finanzielle Einbußen gefasst machen. Schon beim Vertragsabschluss sollte man sich daher auch über diesen Aspekt Gedanken machen.
Viele Menschen verfügen über eine Lebensversicherung. Doch angesichts der Teuerungswelle überlegen manche Betroffene, bei diesem Ausgabenposten zu sparen und die Versicherung zu kündigen. Eine vorzeitige Auflösung ist aber sehr oft mit finanziellen Einbußen verbunden, weiß AK-Konsumentenschützer Peter Jerovschek: "Eine Lebensversicherung ist ein langfristiges Produkt. Wir haben immer wieder Anfragen wegen des Rückkaufswerts. Betroffene beklagen sich, dass sie nicht das herausbekommen, was ihnen 'versprochen' wurde", so Jerovschek. Ein Beispiel anhand einer fondsgebundenen Versicherung: Bei einer Jahresprämie von 300 Euro hätte man nach zehn Jahren 3.000 Euro eingezahlt – löst man die Versicherung dann auf, erhält man einen Rückkaufswert von nur rund 2.000 Euro, wenn der an die Versicherung geknüpfte Fonds keinen Gewinn gemacht hat. Ist der Fonds während der Versicherungslaufzeit um drei Prozent gestiegen, erhält man rund 2.350 Euro retour, bei sechs Prozent Fondsgewinn 2.700 Euro. In all diesen Fällen bleibt unter dem Strich also ein Verlust.

Rücktrittsrecht nutzen

Die von Versicherungen oft in Aussicht gestellten Fondsgewinne seien reine Schätzungen, so Jerovschek. Niemand könne mit Sicherheit sagen, wie sich ein Fonds entwickle. Komme es anders, "kann man das auch nicht beim Versicherungsberater einklagen". Jerovschek rät eindringlich dazu, bei Lebensversicherungen genau hinzuschauen: "Wer den Vertrag nicht versteht, sollte das gesetzliche Rücktrittsrecht von 30 Tagen ab Vertragsabschluss nutzen und offene Fragen abklären."

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