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Da wollte der Opa dem Enkerl eine Freud' machen und erlaubte ihm, um fünf Euro einen Zusatz zu einem Spiel im Google Play Store zu kaufen. Dazu gab er seine Kreditkartendaten bekannt. Direkt nach dem Kauf wollte der Steirer die Daten im Google-Konto wieder löschen, aber das war nicht möglich.
Das Enkerl nutzte die Gunst der Stunde und tätigte In-App-Einkäufe im großen Stil – innerhalb von zwei Tagen gab der Achtjährige knapp 1.300 Euro aus. "Es kam keine neuerliche Abfrage der Kreditkartendaten sowie ein Hinweis auf die Kosten. Das ist unzulässig", so der Hartberger AK-Experte Klaus Konrad: "Alle nach dem ersten Kauf erfolgten Abbuchungen erfolgten ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten und sind daher laut Gesetz ungültig." Der Steirer erhielt nach Intervention der AK die gesamten 1.300 Euro zurück.
Tipp/Hinweis/Achtung
Die AK empfiehlt, die automatische Verwendung von gespeicherten Kontodaten für weitere kostenpflichtige Downloads auf dem Smartphone auszuschalten.
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