Verpatzter Urlaub: Reisemängel richtig reklamieren
Nicht immer wird der Urlaub so schön wie erhofft. Der AK-Konsumentenschutz gibt Tipps, wie Urlauber:innen in solchen Fällen richtig reagieren.
Frau D. hatte vor zwei Jahren für sich und ihren Mann über die Plattform booking.com ein Hotel auf der Insel Rhodos gebucht. Bei dem Bestellvorgang war zu lesen, dass bis 23.59 Uhr desselben Tages kostenlos storniert werden könne. Als die Steirerin bei weiteren Recherchen ein besseres Angebot entdeckte, stornierte sie die erste Buchung, und zwar eine halbe Stunde vor Mitternacht. Booking.com wollte das nicht akzeptieren und buchte die Hälfte der Hotelkosten in der Höhe von 760 Euro als Stornogebühr ab.
Die Buchungsplattform berief sich darauf, dass Rhodos in einer anderen Zeitzone liege, daher eine Stunde voraus sei und deshalb zu spät storniert wurde. "Ich habe x-mal mit dem Hotel telefoniert und E-Mails mit booking gewechselt", erinnert sich Frau D. an frustrierende Wochen ohne Lösung. Auf den Rat ihrer Mutter hin wandte sie sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. AK-Jurist Karl Raith sagte, während des gesamten Bestellvorgangs sei die kostenlose Stornierung beworben worden. In der Buchungsbestätigung fand sich erst in einem hinteren Absatz das in einer Klammer angeführte Kürzel EEST für Eastern European Summer Time ohne eine weitere Erklärung.
Nachdem auch ein Interventionsschreiben der Arbeiterkammer keinen Erfolg zeigte, reichte der Jurist eine Klage ein: "Wir haben sowohl beim Grazer Bezirksgericht als auch bei der Berufung von booking.com am Landesgericht für Zivilrechtssachen gewonnen." Laut dem Urteil sei für die durchschnittliche Konsumentin und den durchschnittlichen Konsumenten nicht selbstverständlich, dass eine Stornierung sich nach der Ortszeit des gebuchten Hotels richte. "Nach zwei Jahren habe ich endlich meine 740 Euro zurückbekommen", bedankt sich Frau D. für den Einsatz des AK-Konsumentenschutzes.
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