Falsche Werte führten zu teurer Mietnachforderung
Weil ihre Mieten auf alten Basiswerten beruhten, sollten zwei Frauen in Graz hunderte Euro an „Indexanpassung“ nachzahlen. Die AK konnte helfen.
In den letzten Wochen und Monaten sind bei vielen steirischen Mieterinnen und Mietern die jährlichen Betriebskostenabrechnungen eingetrudelt. Zuweilen gibt es hier böse Überraschungen – für Betroffene steht dabei viel Geld auf dem Spiel, wie zwei Fälle aus Graz zeigen.
Einer Grazerin und einem Grazer – beide wohnen in Mietwohnungen desselben Vermieters – flatterte unangenehme Post ins Haus: Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erhielten sie hohe Nachzahlungsforderungen. Die Summen beliefen sich auf rund 1.580 bzw. 1.560 Euro.
Wie sich herausstellte, hatte der Vermieter die Betriebs- und Heizkosten zunächst als sehr niedrig angegeben – außerdem waren beide Wohnungen während des aktuellen Betriebskostenabrechnungsjahres monatelang leer gestanden, ehe die neue Mieterin bzw. der neue Mieter einzogen. Mit der Nachzahlung sollten die Frau und der Mann also nicht nur die niedrig angesetzten Betriebskosten ausgleichen, sondern auch für jene Monate Betriebskosten zahlen, in denen die Wohnungen leer gestanden waren. Beide Betroffenen zahlten auch – allerdings unter Vorbehalt – und wandten sich an die Arbeiterkammer. Die AK musste vor Gericht ziehen – mit Erfolg: Das Gericht urteilte, dass der Vermieter die Kosten für den Leerstand der Wohnungen selbst tragen und nicht via Betriebskostenabrechnung Mieterinnen bzw. Mietern "umhängen" darf. Der Vermieter musste an die Grazerin mehr als 670 Euro zurückzahlen. Im zweiten Fall kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich, der betroffene Mieter erhielt knapp 780 Euro zurück.
AK-Mietrechtsexperte Karl Raith rät, vor Abschluss eines Mietvertrages nachzufragen, wie lange die Wohnung zuvor leer gestanden ist: "Es kann sich auszahlen, sich für die Vorgeschichte der Wohnung zu interessieren." Zudem ist bei auffällig niedrigen Betriebs- oder Heizkosten Skepsis angebracht. Wer sich bei der Betriebskostenabrechnung nicht sicher ist, kann sich an die AK wenden. Dafür muss nur ein E-Mail mit Mietvertrag, Jahresabrechnung vom Vorjahr und idealerweise einer älteren Abrechnung zum Vergleich an konsumentenschutz@akstmk.at gesendet werden. Die AK überprüft dann die Abrechnung auf etwaige Ungereimtheiten.
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