„Bruchlandung“ für Fluglinie Wizz Air
Die AK klagte erfolgreich die ungarische Fluglinie Wizz Air: Konsument:innen können zu Unrecht bezahlte Gebühren zurückverlangen.
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, gilt:
Liegt eine Reisewarnung der höchsten Stufe vor, können Konsument:innen in der Regel kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen. Ein bewaffneter Konflikt gilt als „außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstand“.
Bei annullierten Flügen haben Sie Anspruch auf:
Eine zusätzliche Entschädigung ist bei kriegsbedingten Ausfällen meist ausgeschlossen. Wird der Flug jedoch nicht gestrichen, besteht kein automatisches kostenloses Rücktrittsrecht.
Bei Einzelbuchungen (z. B. nur Hotel) gibt es kein generelles Rücktrittsrecht wegen einer Reisewarnung. Prüfen Sie:
Reisende in den betroffenen Ländern sollten sich umgehend beim Außenministerium registrieren oder die Notfallnummer +43 1 90115 4411 kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Broschüren
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