Rückerstattung Kreditbearbeitungsgebühr Erste Bank und Sparkassen
Die AK einigte sich mit der Erste Bank und erreichte eine Lösung für die Rückerstattung von Kreditgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten.
Kund:innen der Erste Bank, zahlreicher Sparkassen und der s Bausparkasse können Kreditbearbeitungsentgelte zurückfordern. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum AK Vergleich.
Die AK hat sich mit der Erste Bank, der s Bausparkasse und zahlreichen Sparkassen auf eine Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten geeinigt.
Betroffen sind einmalige Bearbeitungsgebühren, die bei Abschluss von Konsum- und Wohnkrediten verrechnet wurden. Auch Bauspardarlehen der s Bausparkasse sind umfasst, wenn bei Vertragsabschluss eine Darlehensbereitstellungsgebühr oder ein Bearbeitungsentgelt verrechnet wurde.
Betroffene Kreditnehmer:innen können die Rückerstattung seit 10. August 2026 über ein Online-Formular der Erste Bank, der teilnehmenden Sparkassen bzw. der s Bausparkasse beantragen.
Wählen Sie zunächst Ihre Sparkasse aus und füllen Sie anschließend dort das Online-Formular aus.
s Bausparkasse:
www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Link – es erfolgt ein Routing der Kund:innen zur jeweils teilnehmenden Sparkasse.
Der Online-Antrag ist bei den teilnehmenden Sparkassen und der s Bausparkasse bis 31. Juli 2027 möglich.
Sie können in einem Antrag bis zu 5 Kredite angeben. Möchten Sie mehr als 5 Kredite einreichen, füllen Sie das Formular einfach nochmals aus.
Der Antrag erfolgt in drei Schritten:
Sie können auch Kreditverträge einreichen, die bis zu 30 Jahre zurückliegen – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde.
Bei einem laufenden Kredit finden Sie die IBAN in der Sparkassen-App George beim jeweiligen Konto unter „Info“.
Digital abgeschlossene Kreditverträge finden Sie in George unter „Dokumente und Anträge“. Alternativ finden Sie die IBAN bzw. Kontonummer in der Regel auf der ersten Seite Ihres Kreditvertrags.
Der Vergleich betrifft grundsätzlich Konsumkredite sowie Hypothekar- und Immobilienkredite, bei denen bei Vertragsabschluss eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr von mindestens 0,5 % der Kredit- bzw. Darlehenssumme verrechnet wurde.
Dazu zählen auch:
Die Rückforderung ist für Kreditverträge der vergangenen 30 Jahre möglich.
Dazu zählen insbesondere Hypothekarkredite, also Kredite oder Darlehen mit grundbücherlicher Besicherung.
Auch Kredite ohne Hypothek können als Wohn- oder Immobilienkredite gelten, wenn sie dem Erwerb oder Erhalt von Eigentumsrechten an Immobilien dienen – etwa für ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder den Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaftswohnung.
Ebenfalls umfasst sein können:
Entscheidend ist, welche gesetzliche Grundlage auf den Kredit anwendbar ist. Hinweise dazu finden Sie im Kreditvertrag oder in den vorvertraglichen Informationen, etwa im Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS).
Vereinfacht gesagt sind Konsumkredite Kredite ohne hypothekarische Besicherung, die nicht dem Erwerb oder Erhalt von Eigentumsrechten an einer Immobilie dienen.
Auch bestimmte Darlehen der s Bausparkasse gelten als Konsumkredite. Dazu zählen insbesondere:
Wenn Sie unsicher sind, welche Rechtsgrundlage für Ihren Kredit gilt, prüfen Sie Ihren Kreditvertrag und die vorvertraglichen Kreditinformationen.
Ja. Die Bearbeitungsgebühr muss sowohl bei Konsumkrediten als auch bei Wohn- und Immobilienkrediten mindestens 0,5 % der Kredit- bzw. Darlehenssumme betragen.
Achtung: Wurden beispielsweise nur 0,49 % verrechnet, besteht nach dem AK Vergleich kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ja. Der Vergleich gilt sowohl für laufende als auch für bereits vollständig zurückbezahlte Kredite und Bauspardarlehen.
Die Rückforderung ist bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich.
Bei noch laufenden Krediten müssen Sie grundsätzlich keinen Kredit- oder Darlehensvertrag vorlegen.
Wurde der Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig getilgt, müssen Sie den Kreditvertrag bzw. eine Kopie davon vorlegen.
Haben Sie Ihren Vertrag nicht mehr, können Sie bei Ihrer Bank eine kostenlose Kopie anfordern. Die Erste Bank weist darauf hin, dass Kund:innen ihre Kreditverträge über ihre Betreuung oder eine Filiale anfordern können.
Der Antrag wird online gestellt.
s Bausparkasse:
www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Link – es erfolgt ein Routing der Kund:innen zur jeweils teilnehmenden Sparkasse.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Online-Antrag haben, wenden Sie sich an Ihre Bank und ersuchen Sie um Unterstützung.
Ausgangspunkt für die Rückerstattung ist die einmalige Bearbeitungsgebühr, die beim Abschluss des Kreditvertrags bezahlt wurde – entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als Pauschalbetrag.
Mit der Rückerstattung sind auch folgende Entgelte abgegolten:
Achtung: Spesen für die Ausstellung einer grundbuchsfähigen Löschungsquittung sind gesondert geltend zu machen. Auch Kontoführungsgebühren für das Kreditverrechnungskonto sind vom Vergleich nicht umfasst.
Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um einen Konsumkredit oder einen Hypothekar- bzw. Immobilienkredit handelt.
Bei Konsumkrediten werden 90 % der Kreditbearbeitungsgebühr zurückerstattet – unabhängig von der Höhe der bezahlten Bearbeitungsgebühr.
Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten richtet sich die Rückerstattung nach der Höhe des Bearbeitungsentgelts:
| Bearbeitungsentgelt | Rückerstattung |
|---|---|
| ab 3.000 Euro | 80 % |
| 1.500 bis 2.999,99 Euro | 75 % |
| 1.000 bis 1.499,99 Euro | 60 % |
| unter 1.000 Euro | 35 % |
Voraussetzung ist, dass die Bearbeitungsgebühr mindestens 0,5 % der Kredit- bzw. Darlehenssumme beträgt.
Ausgenommen sind Fälle, in denen die Bearbeitungsgebühr individuell mit der Bank ausgehandelt wurde.
War ein:e externe:r Kreditvermittler:in in den Kreditabschluss eingebunden, gelten bei Wohnkrediten pauschale Rückerstattungsbeträge:
| Bearbeitungsentgelt | Rückerstattung |
|---|---|
| ab 3.000 Euro | 750 Euro |
| 1.500 bis 2.999,99 Euro | 525 Euro |
| 1.000 bis 1.499,99 Euro | 375 Euro |
| unter 1.000 Euro | 225 Euro |
Bei Bauspardarlehen der s Bausparkasse wurde bei Vertragsabschluss häufig eine Darlehensbereitstellungsgebühr bzw. ein Bearbeitungsentgelt als Prozentsatz der Darlehenssumme verrechnet.
Für die Rückerstattung gelten grundsätzlich dieselben Stufen wie bei Wohnkrediten:
| Bearbeitungsentgelt | Rückerstattung |
|---|---|
| ab 3.000 Euro | 80 % |
| 1.500 bis 2.999,99 Euro | 75 % |
| 1.000 bis 1.499,99 Euro | 60 % |
| unter 1.000 Euro | 35 % |
Achtung: Wurde das Bauspardarlehen über einen externen Kreditvermittler vermittelt, gelten grundsätzlich die Pauschalbeträge für vermittelte Wohnkredite:
| Bearbeitungsentgelt | Rückerstattung |
|---|---|
| ab 3.000 Euro | 750 Euro |
| 1.500 bis 2.999,99 Euro | 525 Euro |
| 1.000 bis 1.499,99 Euro | 375 Euro |
| unter 1.000 Euro | 225 Euro |
Eine Ausnahme gilt, wenn die Vermittlung an die s Bausparkasse durch die s Wohnfinanzierung Beratungs GmbH, Erste Bank, Tiroler Sparkasse oder Sparkasse Hainburg erfolgt ist. Dann gelten die regulären Rückerstattungssätze für Wohnfinanzierungen von 35 bis 80 %.
Andere bausparspezifische Entgelte sind nicht Teil des Vergleichs. Dazu zählt insbesondere das Eigenmittelbeschaffungsentgelt.
Auch sonstige Spesen wie die Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto werden nicht rückerstattet.
Am Vergleich nehmen nach der vorliegenden Vereinbarung folgende Institute teil:
Einige Sparkassen nehmen am AK Vergleich nicht oder noch nicht teil.
Haben Sie dort einen Konsum- oder Wohnkredit abgeschlossen, wenden Sie sich trotzdem an Ihre Sparkasse und fordern Sie die Kreditbearbeitungsentgelte zurück. Dafür können Sie auch den AK Musterbrief für nicht teilnehmende Sparkassen verwenden.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 10 Wochen dauern.
Ihr Antrag wird von der Bank geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Benachrichtigung mit dem Ergebnis.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, teilt Ihnen die Bank auch den Grund dafür mit.
Haben Sie bereits vor dieser Refundierungsaktion eine individuelle Vereinbarung oder einen Vergleich über die Rückerstattung von Kreditspesen mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen, können Sie nicht zusätzlich am AK-Vergleich teilnehmen.
Auch Erb:innen können die Rückerstattung über den Online-Antrag beantragen.
Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich genauso wie bei Kreditnehmer:innen.
Auch nach einer Scheidung erfolgt die Einreichung über den Online-Antrag.
Nein. Leasingverträge der s Leasing sind vom Vergleich nicht umfasst.
Kein Anspruch nach dem AK-Vergleich besteht insbesondere, wenn:
Sie melden Ihren Anspruch über das Online-Formular Ihrer Bank an. Der Antrag ist bis 31. Juli 2027 möglich.
Sie können wählen:
Die gewünschte IBAN geben Sie im Online-Antrag an.
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