FAQ Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten Erste Bank und Sparkassen
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Der Rückzahlungsbetrag hängt von der Bearbeitungsgebühr ab, die beim Abschluss des Kreditvertrages einmalig bezahlt wurde – entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als Pauschale. Mit der Rückerstattung sind ebenfalls abgegolten: Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitsprüfung, Liegenschaftsbewertung sowie Entgelte für Grundbuchsunterlagen. Die Spesen für die Ausstellung von grundbuchsfähigen Löschungsquittungen müssen separat beantragt werden (zum Beispiel mit dem AK Musterbrief).
Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert. Bei Wohnkrediten gibt es – je nach Höhe der bezahlten Gebühr – zwischen 35 und 80 Prozent zurück. Wer seinen Kredit über eine:n Kreditvermittler:in abgeschlossen hat, erhält je nach Fall gestaffelt zwischen 225 und 750 Euro.
Betroffene Kreditnehmer:innen können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Onlineformular ab dem 10.08.2026 bis zum 31.7.2027 auf der Website ihrer jeweiligen Bank anmelden:
Erste Bank Oesterreich: https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
s Bausparkasse: https://www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Link – es erfolgt ein Routing der Kund:innen zur jeweils teilnehmenden Sparkasse.
Broschüren
Musterbriefe
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