ENW darf Mietkaufwohnung nicht teurer verkaufen
Im Rechtsstreit um ENW-Mietkaufwohnungen im Messequartier Graz gibt es einen ersten Erfolg für die Betroffenen, die von der AK unterstützt werden.
Klimaanlagen können die Sommerhitze in Wohnungen erträglich machen. Doch während Mieterinnen und Mieter mobile Klimageräte jederzeit aufstellen dürfen, sieht es bei Split-Geräten, die aus Innen- und Außenteilen bestehen, anders aus. "Alles, was die Außenfassade betrifft, benötigt die Zustimmung des Vermieters", betont AK-Konsumentenschützer Karl Raith. Beim Einbau von Split-Geräten handelt es sich um eine wesentliche Veränderung, die dem Vermieter bzw. der Vermieterin schriftlich angezeigt werden sollte. Vermieterinnen und Vermieter können die Zustimmung verweigern – in Extremfällen, etwa wenn aufgrund hoher Temperaturen in der Wohnung (über 30 Grad) eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, können sie jedoch "dazu verpflichtet werden, eine Klimaanlage zu installieren", verweist Raith auf entsprechende Gerichtsentscheidungen.
Handelt es sich indes um eine Eigentumswohnung, muss der Einbau einer Klimaanlage von der Baubehörde genehmigt werden. Und auch die übrigen Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zustimmen.
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