Unsportliche Klauseln bei Fitnesscenter
Die bei Vertragsabschluss kassierten Anmeldegebühren, Verwaltungskosten und Chipgebühren sowie Servicepauschalen sind rechtswidrig!
Die Grazer Fahrschule "Roadstars" schickt Fahrschülerinnen und Fahrschülern, die bei der Prüfung durchgefallen sind, ungefragt eine Rechnung für eine Wiederholungsprüfung – auch wenn sie sich nie dafür angemeldet haben. Außerdem scheinen auf der Rechnung „kreative“ Zusatzgebühren auf. Für die Arbeiterkammer sind diese Rechnungen rechtswidrig. "Roadstars" ist aber ohnehin kein Unbekannter.
Die Arbeiterkammer Steiermark erhält derzeit zahlreiche Anfragen zu rechtswidrig ausgestellten Rechnungen der Grazer Fahrschule "Roadstars". Das Unternehmen schickt Fahrschülerinnen und Fahrschülern, die bei der Prüfung durchgefallen sind, Rechnungen für eine Wiederholungsprüfung – obwohl sich die Betroffenen weder zur Wiederholungsprüfung angemeldet haben noch dazu angetreten sind. In solchen Fällen darf aber kein Entgelt verrechnet werden, betont AK-Konsumentenschützerin Katharina Gruber. "Außerdem wirbt die Fahrschule mit einer 'Prüfungsgarantie'. Selbst wenn man sich für eine weitere Prüfung angemeldet hätte, besagt die Garantie, dass man gratis nochmals antreten kann, wenn man bei der vorherigen Prüfung eine gewisse Prozentzahl an Punkten erreicht hat."
Auch beim verpflichtenden Fahrsicherheitstraining und bei der Perfektionsfahrt bittet "Roadstars" Kundinnen und Kunden erneut zur Kasse: Wird ein Termin versäumt, wird sofort eine Rechnung für den nächsten Termin ausgestellt, noch bevor dieser vereinbart oder wahrgenommen wurde. Zusätzlich verrechnet die Fahrschule auch noch einen angeblichen "CO2-Neutralitätsbeitrag" sowie Porto für die (unerwünschte) Rechnung. "Das zu verrechnen, ist sicher nicht in Ordnung", stellt Gruber klar.
Seit Monaten vertritt die AK etliche "Roadstars"-Kundinnen und -Kunden in einer anderen Causa. Ein ehemaliger "Roadstars"-Mitarbeiter steht im Verdacht, Gelder von Fahrschülerinnen und Fahrschülern veruntreut zu haben, strafrechtliche Verfahren dazu laufen. Die Fahrschule wollte den Schaden, den sie dadurch erlitten hat, kompensieren, indem sie von Fahrschülerinnen und Fahrschülern Entgelte nachforderte – teilweise sollten Betroffene sogar die gesamten Ausbildungskosten nochmals zahlen. Die AK hält diese Vorgangsweise für unzulässig.
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