Der Key Safe dient zur Aufbewahrung von Schlüsseln in der Nähe der Haus- bzw. Wohnungstür. © AdobeStock_blackday, AK Stmk
Schlüsseltresore: Wer zahlt bei Einbruch?
Das Rote Kreuz bietet alleinstehenden und älteren Personen einen Alarmknopf in Form eines Armbandes („Rufhilfe”) an, damit im Notfall ein Notruf abgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang gibt es auch die Möglichkeit, den Wohnungs- oder Haustürschlüssel zu hinterlegen. Sollte die Person nicht in der Lage sein, die Tür zu öffnen, wird so vermieden, dass diese aufgebrochen werden muss. Das Rote Kreuz bietet hierfür an, den Schlüssel direkt bei der Ortsstelle zu deponieren oder einen Key Safe – einen Schlüsseltresor – in der Nähe der Tür anzubringen.
Nicht versichert
Eine gute Idee, doch mit einem Haken: Wird der Key Safe aufgebrochen und ein Einbrecher verschafft sich mit dem Originalschlüssel Zutritt in die Wohnung oder das Haus, zählt das nicht als Einbruch. „Die meisten Haushaltsversicherungen decken in so einem Fall den Schaden nicht“, sagt AK-Konsumentenschutzexpertin Maria Wollersberger-Linder. Denn der Täter müsste den Schlüssel zuvor durch Einbruch in eine andere Räumlichkeit oder durch Raub erlangen. Ein Schlüsselsafe ist aber keine „Räumlichkeit“.
Die Konsumentenschützerin rät, sich vor Anbringung eines Schlüsseltresors bei der Haushaltsversicherung zu erkundigen, ob bei Verwendung eines Key Safes ein etwaiger Schaden gedeckt ist oder ob dieser Schutz mitversichert werden kann.