Vormerkung der Kündigung bei A1
Wer sich nicht binnen zehn Tagen nach der Kündigungsmeldung bei A1 telefonisch meldet, dem wird nicht gekündigt. Das ist rechtlich nicht gedeckt.
Ein Vertragshandy vom Mobilfunkanbieter ist für Neukund:innen häufig günstiger als der getrennte Kauf von Smartphone und SIM-Karte. Das zeigt ein AK Preismonitor mit 70 Preisvergleichen. Trotzdem gilt: Erst ein Vergleich der Gesamtkosten zeigt, welche Variante im Einzelfall die günstigere ist.
Die AK verglich 70 Angebote von A1, Magenta, Drei, bob und MTEL. Untersucht wurden Kombiangebote aus Smartphone und Tarif sowie die Alternative, das Smartphone separat zu kaufen und mit einem vergleichbaren SIM-Only-Tarif zu kombinieren.
Das Ergebnis: In 57 Prozent der Fälle war das Vertragshandy die günstigere Wahl. Möglich machen das vor allem Vergünstigungen für Neukund, etwa:
Diese Vorteile gelten meist nur in Verbindung mit einer 24-monatigen Mindestvertragsdauer.
Bei 43 Prozent der verglichenen Angebote war die Kombination aus separat gekauftem Smartphone und SIM-Only-Tarif günstiger.
Der Grund: Smartphones sind im Handel häufig günstiger erhältlich als beim Mobilfunkanbieter. Gleichzeitig kosten SIM-Only-Tarife oft deutlich weniger als vergleichbare Tarife inklusive Smartphone. Je nach Angebot lagen die monatlichen Grundgebühren 14 bis 50 Prozent darunter.
AK Tipp: Vergleichen Sie nicht nur den Gerätepreis oder die monatliche Grundgebühr. Ausschlaggebend sind die Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit.
Auch nach Ablauf der Mindestvertragsdauer bieten Mobilfunkanbieter häufig ein neues Smartphone bei einer Vertragsverlängerung an.
Wie attraktiv diese Angebote sind, hängt unter anderem von der bisherigen Kundenbeziehung ab. Deshalb lohnt es sich auch für Bestandskund:innen, verschiedene Angebote zu vergleichen und nach besseren Konditionen zu fragen.
Vergleichen Sie immer die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit. Nur so erkennen Sie, welches Angebot tatsächlich günstiger ist.
Vergünstigte Smartphones sind meist an eine Mindestvertragsdauer von bis zu 24 Monaten gebunden. Wer den Vertrag vorzeitig beendet, muss häufig die noch offenen Grundentgelte für die Restlaufzeit bezahlen.
SIM-Only-Tarife sind häufig ohne Mindestvertragsdauer erhältlich und können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Erhöht der Anbieter seine Preise einseitig, können Sie den Vertrag grundsätzlich außerordentlich kündigen. Behalten Sie das vergünstigte Smartphone, kann jedoch eine Abschlagszahlung anfallen.
Kostenlose oder stark vergünstigte Smartphones werden häufig über höhere Grundgebühren oder umfangreichere Tarife finanziert. Vergleichen Sie deshalb immer die Gesamtkosten.
Auch Bestandskund:innen sollten Angebote für eine Vertragsverlängerung genau prüfen. Nachfragen oder Verhandeln kann sich lohnen.
Generalüberholte Smartphones sind oft deutlich günstiger als Neugeräte. Sie wurden technisch überprüft, professionell aufbereitet und die Daten der Vorbesitzer:innen wurden gelöscht.
Für den AK Preismonitor wurden 70 Angebote von fünf Mobilfunkanbietern untersucht. Verglichen wurden Kombiangebote aus Smartphone und Tarif mit 24-monatiger Mindestvertragsdauer sowie separat gekaufte Smartphones in Kombination mit einem vergleichbaren SIM-Only-Tarif.
In die Gesamtkostenberechnung über 24 Monate flossen unter anderem ein:
Für Neukund:innen ist ein Vertragshandy häufig die günstigere Wahl. Trotzdem gibt es viele Fälle, in denen ein separat gekauftes Smartphone zusammen mit einem SIM-Only-Tarif weniger kostet. Wer die Gesamtkosten vergleicht, findet das passende Angebot und kann mehrere Hundert Euro sparen.
RATGEBER
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