Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

Ein Unfall ist schnell passiert – und die Reparatur kann teuer werden. Viele Konsument gehen davon aus, dass die Kfz-Versicherung automatisch auch Schäden am eigenen Auto bezahlt. Das ist jedoch nicht der Fall.

Welche Schäden versichert sind, hängt davon ab, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Hier erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen und welche Versicherung für Ihre Situation sinnvoll sein kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

HaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Gesetzlich vorgeschriebenFreiwilligFreiwillig
Ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügenDeckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. durch Sturm, Hagel oder DiebstahlUmfasst die Leistungen der Teilkasko und ersetzt zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug
Deckt keine Schäden am eigenen AutoDeckt keine selbst verursachten UnfallschädenUmfassendster Versicherungsschutz
Günstigste VarianteMittlere PrämieHöchste Prämie

Kfz-Haftpflicht: Die gesetzliche Pflichtversicherung

Jedes in Österreich zugelassene Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Dazu gehören

  • Sachschäden,
  • Personenschäden und
  • berechtigte Schadenersatzansprüche.

Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung für Sie ab – wenn nötig auch vor Gericht.

Beispiel

Sie verursachen einen Verkehrsunfall und beschädigen das Auto einer anderen Person.

  • Trifft Sie das alleinige Verschulden, ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden am fremden Fahrzeug.
  • Tragen beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld, ersetzen die jeweiligen Haftpflichtversicherungen den Schaden entsprechend dem jeweiligen Verschuldensanteil.

Was ist nicht versichert?

Die Haftpflichtversicherung ersetzt keine Schäden am eigenen Fahrzeug.

Nicht versichert sind insbesondere:

  • Schäden am eigenen Auto,
  • Schäden an eigenen mitgeführten Gegenständen,
  • Verletzungen der Lenkerin oder des Lenkers,
  • Parkschäden am eigenen Fahrzeug,
  • Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug.

Selbstbehalt: Günstigere Prämie, höheres Risiko

Manche Versicherer bieten Haftpflichtversicherungen mit Selbstbehalt an. Dadurch sinkt zwar die Prämie, im Schadensfall müssen Sie jedoch einen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Prüfen Sie daher genau, ob sich die Ersparnis für Sie tatsächlich lohnt.

Teilkasko: Schutz vor vielen Risiken

Die Teilkaskoversicherung können Sie zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abschließen.

Sie ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die unter anderem entstehen durch:

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
  • Brand oder Explosion,
  • Diebstahl, Raub oder Unterschlagung,
  • Zusammenstoß mit Tieren (je nach Vertrag oft nur mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen),
  • Marderbisse,
  • Kurzschlussschäden,
  • Glasbruch, etwa durch Steinschlag.

Je nach Vertrag können auch Parkschäden oder Vandalismusschäden zusätzlich versichert werden.

Wichtig

Die Teilkaskoversicherung ersetzt grundsätzlich die Reparaturkosten, höchstens jedoch bis zum Zeitwert des Fahrzeugs.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden, die Sie selbst verursacht haben.

Auch der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Vertrag. Prüfen Sie deshalb genau die Versicherungsbedingungen. So kann etwa geregelt sein, welche Glasschäden versichert sind oder welche Naturereignisse als Versicherungsfall gelten.

Beachten Sie: Schäden durch Erdbeben zählen nicht zu den versicherten Naturgefahren.

Außerdem gilt bei Kaskoversicherungen fast immer ein Selbstbehalt.

Vollkasko: Der umfassendste Versicherungsschutz

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und ersetzt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • selbst verursachte Unfallschäden,
  • viele Parkschäden,
  • Vandalismusschäden, sofern diese laut Vertrag versichert sind.

Auch die Vollkasko hat Grenzen

Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert.

Zum Beispiel ersetzt die Vollkaskoversicherung grundsätzlich keine Schäden

  • durch Erdbeben oder
  • im Zusammenhang mit vorsätzlichen strafbaren Handlungen.

Wann kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern?

Auch bei einer Kaskoversicherung kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie

  • ohne gültige Lenkberechtigung fahren,
  • Ihr Fahrzeug einer Person ohne gültigen Führerschein überlassen,
  • alkohol- oder suchtgiftbeeinträchtigt fahren,
  • mehr Personen befördern als im Zulassungsschein erlaubt,
  • das Fahrzeug in einem nicht betriebssicheren Zustand verwenden oder
  • vereinbarte Nutzungsbeschränkungen des Fahrzeugs nicht einhalten.

Je nach Vertrag kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder den Versicherungsschutz ganz verweigern.

Sinnvolle Zusatzvereinbarungen

Neuwagenersatz

Vor allem bei Neuwagen lohnt es sich, auf einen Neuwagenersatz zu achten.

Idealerweise ersetzt die Versicherung bei einem Totalschaden für einen bestimmten Zeitraum den Neuwert des Fahrzeugs. Je länger dieser Zeitraum ist, desto besser.

Ist kein Neuwagenersatz vereinbart, kann eine Regelung sinnvoll sein, die zumindest einen festgelegten Prozentsatz des Listenpreises ersetzt.

GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen

Für Leasingfahrzeuge kann eine GAP-Deckung sinnvoll sein.

Sie ersetzt bei einem Totalschaden die Differenz zwischen

  • dem Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung bezahlt, und
  • dem noch offenen Leasingbetrag.

Beispiel

  • Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
  • Offener Leasingbetrag: 13.000 Euro

Mit einer GAP-Deckung werden die fehlenden 3.000 Euro übernommen.

Welche Versicherung passt zu Ihnen?

Welche Versicherung sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fahrzeug und Ihrer persönlichen Situation ab.

Eine Haftpflichtversicherung brauchen alle

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs.

Eine Vollkaskoversicherung ist oft sinnvoll

Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich vor allem,

  • bei Neuwagen,
  • bei kreditfinanzierten Fahrzeugen,
  • bei Leasingfahrzeugen und
  • wenn Sie auf Ihr Auto beruflich oder privat angewiesen sind.

Auch bei Gebrauchtwagen kann sich eine Kaskoversicherung lohnen

Viele verzichten bei älteren Fahrzeugen auf eine Kaskoversicherung, weil das Auto nicht mehr viel wert ist.

Entscheidend ist aber nicht nur der Fahrzeugwert. Fragen Sie sich:

  • Könnten Sie sich nach einem Totalschaden rasch ein Ersatzfahrzeug leisten?
  • Können Sie längere Zeit auf Ihr Auto verzichten?

Wenn Sie beide Fragen mit Nein beantworten, kann eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auch bei einem Gebrauchtwagen sinnvoll sein.

Tipp: Produktinformationsblatt vor Vertragsabschluss lesen

Versicherungsunternehmen müssen für jedes Versicherungsprodukt ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen.

Darin finden Sie auf einen Blick,

  • welche Risiken versichert sind,
  • welche Leistungen ausgeschlossen sind,
  • welche Selbstbehalte gelten und
  • worauf Sie beim Vertrag achten sollten.

Lesen Sie dieses Informationsblatt sorgfältig, bevor Sie eine Versicherung abschließen. So können Sie Angebote besser vergleichen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

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