Reisebeschwerden 2022: Keine Flüge, Hotels des Grauens
Über 1.300 Anfragen im AK-Konsumentenschutz zum Thema Reise betrafen vor allem Flüge, Pauschalreisen, Onlinereiseportale, Mietwägen und Bahnreisen.
Das Gericht hat bestätigt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen im Jahr 2023 der Marke „Summersplash“ sind zum Teil rechtswidrig. Die AK hat zwanzig Klauseln geklagt und Recht bekommen. Diese dürfen in den Verträgen mit Reisenden nicht mehr verwendet werden.
Bei den rechtswidrigen Klauseln geht es unter anderem um unerlaubte Bearbeitungsgebühren, etwa eine Namensänderungsgebühr für den Fall der Übertragung der Reise auf eine andere Person, sowie um eine 30- bis 85%ige Stornopauschalgebühr.
Konsument:innen können mit den AK Musterbriefen Geld zurückholen! Sieh nach, ob du einzelne oder mehrere der genannten Entgelte bezahlt hast und mache deine Rückzahlung geltend.
Das aufgrund der rechtswidrigen Klauseln zu Unrecht verlangte Geld kann zurückgeholt werden. Die praxisrelevantesten Klauseln:
Hier geht’s zum ganzen Urteil.
Die aufgrund dieser Klauseln zu Unrecht eingehobenen Gebühren können per AK Musterbrief zurückgefordert werden.
Die Marke „Summersplash“ wird zwischenzeitlich von einem neuen Anbieter betrieben. Den Verträgen für die Reisen im Jahr 2024 wurden jedoch teilweise ähnliche Klauseln zugrunde gelegt. Die AK hat das Unternehmen abgemahnt, worauf sich dieses zur Unterlassung von acht Klauseln verpflichtet hat. Darunter sind wiederum Gebührenklauseln. Auch diese Klauseln dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.
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