6.700 Euro für "offene" Handyrechnung
Wenn sich ein Inkassobüro meldet, bedeutet das nichts Gutes. Im Fall einer Murtalerin aufgrund einer seit 19 Jahren vermeintlich unbezahlten Rechnung.
Da staunte AK-Konsumentenschützerin Maria Wollersberger-Linder nicht schlecht: Ein Konsument legte ihr eine "Kündigungs-Vormerkung" von Mobilfunkanbieter A1 vor, mit der Frage, ob dies rechtlich in Ordnung sei. Der Konsument hatte über das Onlineformular von A1 seine Kündigung bekanntgegeben. Als Antwort erhielt er dann ein Schreiben (siehe Faksimile oben), dass seine Kündigung nur vorgemerkt sei und er innerhalb von zehn Werktagen A1 anrufen müsse, da sonst die "Vormerkung der Kündigung" gegenstandslos ist und nicht weiterbearbeitet wird. "Der Anruf ist vermutlich nur deshalb Pflicht, um sich zum Bleiben überreden zu lassen", sagt Wollersberger-Linder und betont: "Dieses Vorgehen wird rechtlich nicht halten."
Die Expertin rät Konsumentinnen und Konsumenten, nicht über das Onlineformular zu kündigen, sondern mit einem eingeschriebenen Brief. Wird das Onlineformular genutzt, sollte unbedingt ein Screenshot gemacht werden.
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