Ihr Recht die Miete zu reduzieren
Das Recht zur Mietzinsminderung besteht zB dann, wenn eine Heiztherme, die bei Anmietung vorhanden war, nicht mehr heizt oder kein Warmwasser liefert.
Zusätzlich zur Nettomiete zahlen Mieterinnen und Mieter monatlich eine Betriebskostenpauschale. Aufgeschlüsselt werden die einzelnen Positionen in der Betriebskostenabrechnung. Die gibt es einmal im Jahr – bis zum 30. Juni haben Vermieter Zeit, das Vorjahr abzurechnen. Dabei müssen sie alle im Lauf des Kalenderjahres fällig gewordenen Kosten der Bewirtschaftung eines Hauses offenlegen und den Mietern auf Wunsch Einsicht in die Belege gewähren.
Gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit, haben sie drei Jahre Zeit, bei einer Schlichtungsstelle (in Graz, Leoben und Mürzzuschlag) oder beim Bezirksgericht eine Überprüfung zu beantragen. „Bevor man eine Mietwohnung bezieht, sollte man die vorjährigen Abrechnungen anschauen, damit es keine Überraschungen mit Nachzahlungen gibt“, rät AK-Mietrechtsexperte Karl Raith.
Hinweis
➜ Reparaturen liegen beim Vermieter, Wartung beim Mieter
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