Betriebskosten: Kontrolle ist gut. Die AK hilft.
Betriebskosten: Kontrolle ist gut. Die AK hilft. © Petar Neychev/stock.adobe.com, AK Stmk

Betriebskosten – das müssen Mieter beachten

Zusätzlich zur Nettomiete zahlen Mieterinnen und Mieter monatlich eine Betriebskostenpauschale. Aufgeschlüsselt werden die einzelnen Positionen in der Betriebskostenabrechnung. Die gibt es einmal im Jahr – bis zum 30. Juni haben Vermieter Zeit, das Vorjahr abzurechnen. Dabei müssen sie alle im Lauf des Kalenderjahres fällig gewordenen Kosten der Bewirtschaftung eines Hauses offenlegen und den Mietern auf Wunsch Einsicht in die Belege gewähren.

Drei Jahre Zeit zum Überprüfen

Gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit, haben sie drei Jahre Zeit, bei einer Schlichtungsstelle (in Graz, Leoben und Mürzzuschlag) oder beim Bezirksgericht eine Überprüfung zu beantragen. „Bevor man eine Mietwohnung bezieht, sollte man die vorjährigen Abrechnungen anschauen, damit es keine Überraschungen mit Nachzahlungen gibt“, rät AK-Mietrechtsexperte Karl Raith. 

Das muss enthalten sein

Hinweis

  • Kaltwasserkosten
  • Kosten für Rauchfangkehrer, Kanal, Müllabfuhr, Schädlingsbekämpfung
  • Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
  • Wenn vereinbart: Versicherungsprämien für Sturmschäden und Glasbruch
  • Öffentliche Abgaben (Grundsteuer) • Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Grünanlage) • Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses
  • Hausbetreuung (Reinigung, Winterdienst); Abfertigung für Hausbesorger
  • Verwaltungskosten (seit 1.1. 2019: 3,60 Euro/m²/Jahr)

➜ Reparaturen liegen beim Vermieter, Wartung beim Mieter

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