Baustellenlärm statt Entspannung: Der wohlverdiente Urlaub kann schnell zum Albtraum werden, wenn die Unterkunft grobe Mängel aufweist und nicht der gebuchten Leistung entspricht.
Baustellenlärm statt Entspannung: Der wohlverdiente Urlaub kann schnell zum Albtraum werden, wenn die Unterkunft grobe Mängel aufweist und nicht der gebuchten Leistung entspricht. © nicoletaionescu - stock.adobe.com, AK Stmk
8.7.2024

Verpatzter Urlaub: Reisemängel richtig reklamieren

Baustelle vor dem Hotel, dreckiges Badezimmer, kaputte Klimaanlage – nicht immer wird der Urlaub so schön wie erhofft. Der AK-Konsumenten­schutz gibt Tipps, wie Urlauberinnen und Urlauber in solchen Fällen richtig reagieren.

Ein schöner Urlaub beginnt mit guter Vorbereitung. Ich möchte Entspannung, mein Hotel liegt aber mitten in der Partymeile? Habe ich wirklich eine Unterkunft direkt am Strand oder doch nur in Strandnähe gebucht? Um solche bösen Überraschungen im Urlaub zu vermeiden, sollte man sich vorab die Beschreibung des Hotels und dessen Lage genau ansehen, zum Beispiel mittels Satellitenansicht über Google Maps. Um bei Problemen vor Ort gewappnet zu sein, ist es außerdem ratsam, die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson sowie Notfallnummern schon bei Reiseantritt griffbereit zu haben.

Mängel sofort melden

In der Unterkunft angekommen: Ist das Hotel überbucht und das Ersatzhotel entspricht nicht der bezahlten Leistung? Es hat über 30 Grad und die Klimaanlage im Zimmer funktioniert nicht? Wenn die Bedingungen am Urlaubsort nicht wie vereinbart sind oder Mängel auftreten, ist es wichtig, selbst aktiv zu werden. Die Probleme sollten unverzüglich dem zuständigen Leistungsträger gemeldet werden. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner, manchmal gibt es auch vor Ort eine Reisebetreuerin oder einen Reisebetreuer. Empfehlenswert ist es, das Problem per E-Mail zu melden oder sich eine schriftliche Bestätigung der Beschwerde geben zu lassen.

Beweise richtig dokumentieren

Aus Beweiszwecken sollten Urlauberinnen und Urlauber die Missstände mittels Fotos oder Videos zusätzlich immer selbst dokumentieren. Wichtig dabei: Nicht nur Details der Mängel aufzunehmen. Es muss am Foto oder Video auch objektiv erkennbar sein, dass man sich tatsächlich in der Unterkunft befindet. Diese Beweise sind auch für eine etwaige spätere Preisreduzierung essenziell.

Finanzielle Entschädigung

Lassen sich die Mängel am Urlaubsort nicht beseitigen, können Urlauberinnen und Urlauber nach Beendigung ihrer Reise eine Preisminderung geltend machen. Zur Bewertung der unterschiedlichen Mängel dient die Wiener Liste zur Preisminderung. Reisemängel unterliegen der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Diese beginnt mit Urlaubsrückkehr. Es ist ratsam, dem Veranstalter eine Frist zur Beantwortung der Reklamation zu setzen (meist vier Wochen).  Wird diese nicht eingehalten oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, hilft das Team des AK-Konsumentenschutz weiter.

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