3.11.2017

Schutz für die eigenen vier Wände

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"Habe ich Eigentum, ist eine Haushaltsversicherung unumgänglich", betont AK-Konsumentenschutzexperte Peter Jerovschek. Diese deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen im eigenen Haushalt ab und umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Oft ist eine Privat- Haftpflichtversicherung inkludiert. Wichtig ist es, vorab Angebote einzuholen und zu vergleichen. Unnötige Klauseln sollte man streichen. Hingegen empfiehlt Jerovschek aber, einen Unterversicherungsverzicht mitabzuschließen: Ist die Wohnung auf 100.000 Euro versichert, aber mit Inhalt 120.000 Euro wert, zahlt die Versicherung im Schadensfall die vollen 120.000 Euro.

Höhe der Prämie

Die Haushaltsversicherung ist eine Jahresprämie, die im Voraus bezahlt werden muss. Die Versicherer bieten eine monatliche Zahlung an, die aber um etwa fünf Prozent im Vergleich zur Jahresprämie teurer kommt. Im Allgemeinen können Haushaltsversicherungen mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf gekündigt werden. Bei langjährigen Verträgen kann man frühestens mit Ablauf des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen. Bei Wohnungswechsel gilt: Die Kündigung muss zeitgerecht vor dem Umzug beim Versicherer eintreffen.