Mann liest Vertrag. © eightshot studio - stock.adobe.com, AK Stmk
Privatversicherung: Angebot verwirrt
Einige Versicherer bieten bei einer Krankenzusatzversicherung ihren Kundinnen und Kunden ab dem 65. Lebensjahr die Möglichkeit, niedrigere Beiträge zu zahlen. Voraussetzung dafür ist eine rechtzeitige Zuzahlung einer Zusatzprämie. Ein Grazer fand dieses Angebot ansprechend. Er schloss zu seiner Zusatzversicherung für die Sonderklasse im Krankenhaus um 133 Euro die Prämienermäßigung mit 25 Prozent um knapp 30 Euro ab. Er ging davon aus, dass er in der Pension von den 133 Euro ein Viertel weniger zu zahlen hätte, also rund 99 Euro.
Aufpassen und rechnen
Doch hier muss man aufpassen: „Es wird nicht nur die laufende Prämie erhöht, sondern auch der Basiswert, von dem der Abschlag berechnet wird“, erklärt AK-Konsumentenschutzexpertin Bettina Schrittwieser. Das Zusatzpaket wird zum Haupttarif dazu gerechnet und der Konsument muss von den insgesamt 163 Euro die 25 Prozent abziehen – er hat also 121 Euro zu zahlen. „Eigentlich sind es dann nicht minus 25 Prozent, sondern nur 8,41 Prozent weniger, die der Mann zahlen muss“, sagt Schrittwieser. Zudem ist die Prämienermäßigung auch in der Pension weiterzuzahlen.
Es lohnt sich also, genau nachzurechnen: Denn immerhin zahlt man allein durch Abschluss eines solchen Zusatzpaktes bis zum 65. Lebensjahr einen erhöhten Tarif.