Vater und Kind füttern das Sparschwein.
Vater und Kind füttern das Sparschwein. © Fotolia_VadimGuzhva, AK Stmk

Was bei mündelsicheren Anlagen zu beachten ist

Eine Grazerin wollte für ihre Kinder ein Polster für die Zukunft schaffen, also investierte sie für die beiden in eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge – zwei Mal rund 22.000 Euro. Diese entwickelte sich aber schlecht. Zudem hätte die Geldveranlagung, die nicht mündelsicher ist, vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden müssen, damit der Vertrag rechtswirksam zustande kommt.

Vertrag unwirksam

AK-Expertin Sandra Battisti: "Es gibt eine 'Faustregel': Jede Veranlagungsform, die auch Verluste erwirtschaften kann, bedarf einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung." Bis die Genehmigung erteilt wird, handelt es sich um einen "schwebend unwirksamen Vertrag". Im vorliegenden Fall fehlte die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung, es erfolgte somit kein rechtsgültiger Vertragsabschluss. "Wir forderten die Aufhebung und Rückabwicklung des Vertrags und die Auszahlung der eingezahlten Prämien zuzüglich der gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent pro Jahr. In Summe je 25.000 Euro", so Battisti. Die Versicherung kam der Aufforderung der AK unverzüglich nach.

Mündelsichere Anlagen

Wer Geld für seine Kinder anlegen will, tut gut daran, dieses mündelsicher und verzinslich anzulegen. Mündelsicher sind alle Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind: u.a. Sparbücher, Bausparverträge, mündelsichere Wertpapiere wie z.B. Pfandbriefe oder österreichische Staatsanleihen.

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