Immer mehr Hilferufe an AK, weil Mieten steigen
Die Inflation macht Wohnen zunehmend teurer. Mieten werden mehrmals innerhalb kurzer Zeit erhöht. Möglich machen das Indexklauseln im Mietvertrag.
Eine ebenso weitreichende wie positive Änderung gibt es Anfang kommenden Jahres für Mieterinnen und Mieter. Die Bundesregierung hat für 2023 eine Novelle des Maklergesetzes angekündigt – damit wird in Österreich das sogenannte "Erstauftraggeberprinzip" oder auch "Bestellerprinzip" eingeführt. Das bedeutet: Künftig hat nur noch der- oder diejenige eine Provision zu bezahlen, der oder die einen Makler oder eine Maklerin beauftragt hat.
"Im Normalfall ist der Vermieter derjenige, der einen Makler beauftragt. Bisher war es so, dass der Mieter bei Einschalten eines Maklers immer provisionspflichtig geworden ist", erklärt AK-Experte Karl Raith. "Jetzt wird der Spieß umgedreht: Der Vermieter ist der 'Besteller' – dadurch trifft jetzt ihn die Provisionspflicht", betont Raith. Mieterinnen und Mieter, die auf der Suche nach einer Wohnung selbst einen Makler beauftragen, gelten natürlich selbst als Bestellerin bzw. Besteller – und sind folglich auch provisionspflichtig.
Derzeit kann bei einer Wohnung, deren Mietdauer bis zu drei Jahren befristet ist, eine Maklerprovision in Höhe einer Bruttomonatsmiete anfallen. Bei längeren Mietverhältnissen sind bis zu zwei Bruttomonatsmieten Provision möglich. Mit dem Bestellerprinzip, das sich am Vorbild Deutschlands orientiert, ändert sich das nun – zumindest aus der Sicht von Mieterinnen und Mietern. Von der Gesetzesänderung betroffen sind übrigens nur Mietwohnungen, nicht Kaufverträge für Eigentumswohnungen oder Häuser.
Für Menschen, die aktuell auf Wohnungssuche sind, hat Raith einen Tipp parat: "Wer die Möglichkeit hat, sollte mit der Anmietung einer neuen Wohnung zuwarten, bis die neue Regelung in Kraft tritt."
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