17.5.2018

Wegen Schnaps fast Krankengeld verloren

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Das Ende ihrer Mountainbike-Tour hatten sich zwei Obersteirer auch anders vorgestellt: Die Arbeitskollegen suchten sich gerade ihren Weg durch unwegsames Gelände, als der Ältere (45) der beiden stürzte. Eine schwere Beinverletzung zeichnete sich ab. Sie setzten einen Notruf ab. Während des Wartens auf die Rettungskräfte verlor der 45-Jährige immer wieder das Bewusstsein, die Schmerzen waren ihm unerträglich. Da kam sein Begleiter auf die Idee, ihm aus dem mitgeführten Flachmann Schnaps zum Trinken zu geben – kurzfristig linderte der Alkohol die Schmerzen, doch fingen damit auch die Probleme an.

Zu viel Schnaps

Bei der Untersuchung im Krankenhaus wurde eine Alkoholisierung von rund zwei Promille festgestellt. „Aufgrund dieser Tatsache weigerte sich die GKK zunächst, dem Verunfallten das Krankengeld in der gesetzlichen Höhe zu bezahlen. Wobei der Krankenstand aufgrund mehrerer komplizierter Operationen mehrere Monate lang andauerte“, schildert AK-Expertin Tanja Allmer. Mit Hilfe der AK-Außenstellen Liezen und Leoben konnte der Mountainbiker im Gerichtsverfahren beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Sturzes nicht alkoholisiert war, weshalb die GKK letztendlich 12.500 Euro Krankengeld bezahlte.

Nüchtern bleiben

Trotz des positiven Ausgangs dieses Falls weist Allmer drauf hin, was es bedeuten kann, sich oder andere im alkoholisierten Zustand zu verletzen: Dramatische finanzielle Einbußen, Regresszahlungen an den Sozialversicherungsträger, Regresszahlungen an die Haftpflichtversicherung bis hin zu existenzbedrohenden Folgen wie die Versagung von Krankengeld, was vielfach den Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung erforderlich macht.